Die Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erstellen, ist eine komplexe und wichtige Aufgabe. Denn die Abrechnung von Privatpatienten stellt oftmals das finanzielle Rückgrat einer Praxis dar. Dennoch ist die Privatliquidation zu erstellen nicht immer einfach und birgt einige Tücken und Stolperfallen. Heute wollen wir Ihnen zeigen, wie Sie mit einer korrekten und klar strukturierten Privatliquidation die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis erhöhen.
Erstellen Sie sich eine Liste mit allen Sachkosten für Ihre Patientenakte. Dann müssen Sie nur noch das Datum und die Anzahl der aufgewendeten Sachkosten eintragen und können nichts vergessen.
Gemäß §5, Abs. 2 der GOÄ dürfen Faktoren gesteigert werden. Eine Steigerung unterliegt aber klar definierten Voraussetzungen. Sie ist zulässig bei:
Bei jeder Steigerung des Faktors bedarf es einer patientenbezogenen Begründung! Vergessen sie nicht, diese unmittelbar nach der Behandlung zu dokumentieren.
Mehr Informationen zum Steigerungssatz finden Sie hier.
Grundlage dafür, die Forderung Ihrer Leistung auch juristisch abzusichern, sind diverse Verträge, die mit den Patient:innen geschlossen werden, Hier gilt es, den Behandlungsvertrag und die Honorarvereinbarung voneinander zu unterscheiden.
Nicht Vergessen: Die Rechtsbeziehung besteht immer zwischen Ihnen und dem Patienten (nicht mit der Versicherung!).Das bedeutet, eine Nichtübernahme der Kosten durch die Versicherung entbindet den Patienten nicht von der Schuld gegenüber Ihnen, sofern die Rechnungsstellung korrekt ist.
Bei Fragen zur privatärztlichen Abrechnung sprechen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unsere GOÄ-Live Sprechstunde – dort beraten wir Sie gerne, wie Sie Ihre privatärztlichen Leistungen vollständig und korrekt abrechnen. So sichern Sie die Erlösfähigkeit Ihrer Praxis und reduzieren Dialoge mit Kostenträgern und Patienten.
Gerne übernehmen wir auch die Erstellung Ihrer Privatliquidation für Sie. Mehr Entspannung für Sie und Ihr Praxisteam, die sich lohnt.