Wussten Sie, dass die korrekte Abrechnung von Laborleistungen nach der GOÄ eine Herausforderung sein kann? Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bietet viele Fallstricke und Besonderheiten, die es zu beachten gilt. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wie Sie Laborleistungen korrekt abrechnen und dabei Zeit und Nerven sparen können.
Bei der Blutentnahme kommen verschiedene GOÄ-Ziffern zum Einsatz, je nach Art der Entnahme:
Für spezielle Blutentnahmen gibt es weitere Ziffern wie GOÄ 262, 284, 285, 288, 289, 1012 und 1014. Wichtig ist, dass die Abrechnung unabhängig von der benötigten Menge erfolgt und bei erschwerten Venenverhältnissen steigerbar ist.
Bei der Gewebeentnahme sind folgende GOÄ-Ziffern relevant:
Beachten Sie, dass Gewebeentnahmen häufig als Bestandteil anderer Leistungen aufgeführt sind und daher nicht gesondert abgerechnet werden können.
Für die Untersuchung von Gewebe, Urin und Stuhl sind die GOÄ-Ziffern 3630 bis 4469 relevant. Zusätzlich gibt es unter dem Abschnitt M der GOÄ spezifische Ziffern für verschiedene Laborleistungen:
Einige dieser Leistungen dürfen nur direkt von Laborärzten in Rechnung gestellt werden. Eine Delegation der Befunde als eigene Leistungen ist nicht zulässig.
Um Laborabrechnungen rechtssicher und GOÄ-konform abzurechnen, steht Ihnen die dgpar GmbH gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Abrechnungen korrekt durchzuführen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren können. Denn:
Nutzen Sie dazu gerne unsere GOÄ-Live-Sprechstunde und buchen direkt einen 15-minütigen, kostenlosen Beratungstermin bei unseren Experten.