Die GOÄ-Abrechnung in der Orthopädie umfasst zahlreiche diagnostische und therapeutische Leistungen – von der orthopädischen Untersuchung über manuelle Therapie und Chirotherapie bis hin zu physikalischen und weiteren orthopädischen Behandlungsverfahren. Für Orthopädinnen und Orthopäden stellt sich dabei regelmäßig die Frage, welche GOÄ-Ziffern in der Orthopädie angesetzt werden können, welche Leistungen miteinander kombinierbar sind und wann eine Analog- oder Mehrfachabrechnung möglich ist.
Unser GOÄ-Praxisleitfaden Orthopädie unterstützt Sie bei der täglichen Privatabrechnung. Er zeigt typische Abrechnungskonstellationen, erläutert relevante Gebührenpositionen und gibt praktische Hinweise zu Faktorerhöhung, Dokumentation und Abrechnungsbestimmungen. Außerdem enthält er konkrete Fallbeispiele, strukturierte Fachinfos und Formulierungshilfen, um privatärztliche Leistungen klar, korrekt und nachvollziehbar abzurechnen – auf Basis der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Damit erhalten Sie eine kompakte Orientierung für die Privatabrechnung in der Orthopädie – entwickelt von den Abrechnungsexpertinnen und -experten der dgpar.
Dr. Hilsenbeck und sein Team von OrthoTraumaSport sowie Dr. Danneberg setzen bereits auf die GOÄ-Services der dgpar. Durch die Zusammenarbeit konnten interne Abläufe in der Abrechnung spürbar entlastet und der Praxisalltag strukturierter gestaltet werden.
Jetzt den kostenfreien GOÄ-Praxisleitfaden für die Orthopädie herunterladen und erfahren, wie auch Ihre Praxis profitieren kann.
Bei der Abrechnung orthopädischer Leistungen nach GOÄ kommt es nicht allein auf die Auswahl der richtigen Gebührenziffer an. Entscheidend ist auch, welche Leistung tatsächlich erbracht wurde, welche Kombinationen zulässig sind und ob besondere Anforderungen an Dokumentation, Begründung oder Mehrfachberechnung bestehen.
Gerade im orthopädischen Praxisalltag entstehen deshalb regelmäßig Fragen:
Welche GOÄ-Ziffer gilt für manuelle Therapie? Wie wird GOÄ 510 abgerechnet? Welche Ziffern sind für orthopädische Untersuchungen relevant? Und was ist bei Chirotherapie, Lasertherapie oder Fotodokumentation zu beachten?
Der Praxisleitfaden greift typische Situationen aus der orthopädischen Privatabrechnung auf und unterstützt dabei, Leistungen nachvollziehbar zu dokumentieren und korrekt abzurechnen.
Je nach Untersuchung oder Behandlung können in der orthopädischen Privatabrechnung unterschiedliche Gebührenpositionen relevant sein. Häufige Abrechnungsfragen betreffen beispielsweise GOÄ 510, GOÄ 800, GOÄ 857, GOÄ 2182, GOÄ 3301, GOÄ 3306 und GOÄ 3320.
Welche Gebührenposition tatsächlich angesetzt werden kann, hängt von der konkret erbrachten ärztlichen Leistung und den jeweiligen Abrechnungsbestimmungen ab.
Die manuelle Therapie nach GOÄ gehört zu den häufigen Abrechnungsthemen in der Orthopädie und wird nicht spezifisch aufgeführt und muss daher analog abgerechnet werden. Der Leitfaden zeigt, welche Analogziffern laut Bundesärztekammer verwendet werden dürfen und wie eine fachlich saubere Begründung aussehen kann .
Besonders häufig entstehen Fragen zur Abgrenzung gegenüber anderen orthopädischen oder chirotherapeutischen Leistungen sowie zur Kombination mit weiteren Gebührenpositionen.
Bei der Chirotherapie nach GOÄ kommt es darauf an, welche konkrete manuelle oder chirotherapeutische Leistung durchgeführt wurde und wie sie von anderen therapeutischen Maßnahmen abgegrenzt werden kann.
Für eine korrekte Privatabrechnung sind die Leistungsbeschreibung, mögliche Kombinationen und eine nachvollziehbare Dokumentation entscheidend.
Auch Leistungen wie Fotodokumentation nach GOÄ, Lasertherapie in der Orthopädie, das Anlegen einer Orthese oder einer Gipsschiene können besondere Abrechnungsfragen aufwerfen.
Dabei sollte jeweils geprüft werden, ob eine reguläre GOÄ-Ziffer angesetzt werden kann oder eine Analogabrechnung infrage kommt. Der Praxisleitfaden zeigt typische Konstellationen aus dem orthopädischen Praxisalltag.
Die manuelle Therapie wird in der GOÄ nicht spezifisch aufgeführt und muss daher analog abgerechnet werden. Der Leitfaden zeigt, welche Analogziffern laut Bundesärztekammer verwendet werden dürfen und wie eine fachlich saubere Begründung aussehen kann .
Welche GOÄ-Ziffern in der Orthopädie angesetzt werden können, hängt von der konkret durchgeführten Untersuchung oder Behandlung ab. Je nach Behandlungsfall können beispielsweise GOÄ 510, GOÄ 800, GOÄ 857, GOÄ 2182, GOÄ 3301 oder GOÄ 3320 relevant sein. Der Praxisleitfaden zeigt typische Abrechnungskonstellationen und hilft bei der Einordnung orthopädischer Leistungen.
Für Beratungen ab 10 Minuten empfiehlt der Leitfaden, Ziffer 3 GOÄ abzurechnen – sofern keine Sonderleistungen gleichzeitig erbracht werden. Alternativ: Ziffer 1 GOÄ mit erhöhtem Faktor, z. B. bei erhöhter Komplexität oder Zeitaufwand .
Ja – sofern medizinisch notwendig (z. B. beide Knie betroffen) und entsprechend dokumentiert, ist eine separate Abrechnung je Seite möglich. Der Leitfaden zeigt typische Fälle und Formulierungen.
Fehler passieren z. B. bei fehlender Sachkostenabrechnung, nicht angesetzten Gipsleistungen oder nicht dokumentierter Mehrfachberechnung. Der Leitfaden klärt auf und gibt Hinweise zur Vermeidung.
Der Leitfaden listet typische orthopädische Gründe für eine Steigerung auf – etwa bei Untersuchung unter Schmerz, erhöhter Dokumentation, Sprachbarriere oder komplexer OP-Vor- und Nachsorge.
Auch für Orthopädinnen und Orthopäden ist die geplante GOÄ-Reform von großer Bedeutung. Mit einer neuen Gebührenordnung können sich Leistungsbeschreibungen, Bewertungen und Abrechnungsmöglichkeiten orthopädischer Leistungen verändern.
Bis zum Inkrafttreten einer neuen Gebührenordnung erfolgt die Privatabrechnung weiterhin auf Grundlage der geltenden GOÄ. Für orthopädische Praxen bleibt es deshalb wichtig, die aktuelle Gebührenordnung sicher anzuwenden und gleichzeitig die Entwicklungen rund um die neue GOÄ im Blick zu behalten.
Ja. Wir stellen Ihnen unseren GOÄ-Praxisleitfaden Orthopädie kostenlos als PDF zur Verfügung und bitten dafür um einige wenige Angaben. So können wir Ihnen zusätzlich relevante Fachinformationen rund um GOÄ, Privatabrechnung und aktuelle Entwicklungen der Gebührenordnung für Ärzte zur Verfügung stellen.
Sie erhalten ausschließlich Informationen, die für Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams relevant sind.
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