Was ist ein Steigerungssatz? Dies sind die Möglichkeiten der Faktorsteigerung bei der privaten Abrechnung nach GOÄ

Die übliche Privatabrechnung erfolgt immer nach dem Schwellenwert der GOÄ. Der Schwellenwert ist der Faktor, der durch den entsprechenden Tarif einer Versicherung vorgegeben wird. Im Regelfall bemisst sich dieser folgendermaßen:

 

Leistung Faktor Steigerung bis
Ärztliche Leistungen 2,3 3,5
Technische Leistungen 1,8 2,5
Laborleistungen 1,15 1,3

 

Ausnahmen des hier angegebenen Regelfaktors ergeben sich aus diversen Versicherungen und deren Tarifen, wie zum Beispiel der Postbeamtenkrankenkasse, der Bundesbahnbeamtenkrankenkasse, der Bundeswehr, dem Standardtarif und vielen mehr.

Dennoch ist es für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis maßgeblich, sämtliche Möglichkeiten der Optimierung Ihrer Abrechnung zu nutzen. Aber wann genau dürfen Sie nun von diesen Faktoren abweichen? Und welche Begründungen akzeptieren die Versicherungen? Denn prinzipiell gilt – jede Erhöhung muss auch in der Rechnung entsprechend begründet werden!

Steigerungssatz anwenden – die Gebührenordnung für Ärzte gibt hier drei Voraussetzungen vor:

 

1. Steigerungssatz bei entsprechender Schwierigkeit einer Leistung

Weicht die Untersuchung oder Behandlung eines Patienten von den normalen Gegebenheiten ab, dann stellt dies einen Grund für das Anheben des Faktors dar.

Auch der körperliche Zustand oder der Gemütszustand des Patienten spielt dabei häufig eine Rolle.

Beispiele hierfür können sein:

Begründung Beispiele für GOÄ-Leistung
Untersuchung oder Diagnostik bei unruhigem Patienten 5, 7, 8, 250, 410, …
Untersuchung oder Diagnostik bei ängstlichem Patienten 5, 7, 8, 250, 410, …
Untersuchung oder Diagnostik bei adipösem Patienten 5, 7, 8, 250, 410, …
Untersuchung oder Diagnostik bei Kleinkind 5, 7, 8, 250, 410, …
Beratung mit Sprachbarriere oder in englischer Sprache 1, 3, 34, …
Notfall mäßig Behandlung Sämtliche Leistungen
Physische Besonderheiten bei Sonographien oder Röntgen 410, 420, 5010, …
Luftüberlagerungen bei Sonographien 410, 420, …
Schlechte Venenverhältnisse 250, 272, 274, …

2. Steigerungssatz bei erhöhtem Zeitaufwand bei Erbringung einer Leistung

Überschreitet eine Leistung das normale zeitliche Maß, so gilt auch dies als Grund für eine Faktorsteigerung.

Beispiele hierfür können sein:

Begründung Beispiele für GOÄ- Leistung
Ausführliche Beratung über geplanten Eingriff oder Therapie 1, 3, 34, …
Zeitintensive Erörterung einer Erstdiagnose 1, 3, 34, …
EKG-Untersuchung mit langem Steifen 650, 651, …
Ausführliche Beratung während eines Hausbesuchs 50
Ultraschall bei mehr als 4 Organen 420
Lange Dauer der Infusion (z.B. bei Ziffer 272 bei mehr als 1 Stunde) 271, 272, 274, …
Behandlung überdurchschnittlich großer Wunden 2000, ff.
CT / MRT bei einer Vielzahl an Einzelbereichen 5369, 5735
Zusätzliche Entnahme einer Vielzahl von Biopsien 685, 687, …

 

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Bei Fragen zur privatärztlichen Abrechnung sprechen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unsere GOÄ-Live Sprechstunde dort beraten wir Sie gerne, wie Sie Ihre privatärztlichen Leistungen vollständig und korrekt abrechnen. So sichern Sie die Erlösfähigkeit Ihrer Praxis und reduzieren Dialoge mit Kostenträgern und Patienten.

 

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3. Steigerungssatz bei entsprechender Schwierigkeit eines Krankheitsfalles

Manchmal kann bereits nur die Komplexität einer Erkrankung zur Begründung für eine Steigerung des Faktors führen.

Beispiele hierfür können sein:

Begründung Beispiele für GOÄ Leistung
Schwierige Differentialdiagnostik bei unklarem Krankheitsbild sämtliche diagn. Ziffern
Überdurchschnittliche Schwere der Grunderkrankung 1, 3, 34, …
Ausführlicher Organschall bei Ausschluss von Metastasierung 410, 420, …
i.v. Singe-Shot-Chemotherapie 253, …
Schwere Untersuchungsbedingungen bei Schmerzhaftigkeit des Pat. 5, 7, 8, …
Untersuchung mehrerer Teilbereiche 5, 7, 8, …
Schwierige Medikation bei Multimorbidität 1, 3, 34, …
Ausführliche Beratung bei psychischer Belastungssituation 1, 3, 34, …
Ausführliches Konsil über Behandlungsmöglichkeiten 60

 

Der dgpar-Protipp zum Steigerungssatz von GOÄ-Expertin Katja Faude

Erbringt man eine Leistung mehrfach, so ist diese häufig durch die Legende der Gebührenziffer auf die einmalige Abrechnung pro Sitzung beschränkt. Hier dürfen Sie, sofern Sie die Leistung auch mehrfach erbracht haben, Ihren Aufwand immer mit dem gesteigerten Faktor geltend machen.

Beispiel:

GOÄ Ziffer 602 – Oxymetrische Untersuchung(en)

  • abrechenbar mit dem Faktor 2,5 mit der Begründung „Vielzahl an Untersuchungen“
  • Manchmal sind Leistungen zwar erbracht, erfüllen aber nicht die komplette Leistungslegende.

Statt auf die Abrechnung dieser Leistung komplett zu verzichten, oder auf eine viel niedriger bewertete Ziffer zu gehen ist es hier ratsam, die Leistung trotzdem abzurechnen. Allerdings muss diese Abrechnung mit einem reduzierten Faktor erfolgen.

Beispiel:

GOÄ Ziffer 687 – Hohe Koloskopie bis zum Coecum

  • Abrechenbar mit z. B. Faktor 1,8 mit der Begründung „Durchschub nur möglich bis Colon ascendens, daher reduzierter Gebührenrahmen.“

Haben Sie noch Fragen zur Ihrer privatärztlichen Abrechnung, dann sprechen Sie uns gerne an.

Gerne übernehmen wir auch Ihr Honorarmanagement, wahlweise mit Vorfinanzierung und Forderungsausfallschutz, für Sie – damit Sie mehr Zeit für Ihre Patienten haben.

 

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