Bitte beachten Sie, dass Videosprechstunden in Ihrer Praxis pro Quartal maximal 30 % der Behandlungsfälle ausmachen dürfen.
Wenn ein Patient im selben Quartal sowohl eine Videosprechstunde als auch einen Besuch vor Ort in der Praxis hatte, wird dieser Behandlungsfall nicht in die 30-Prozent-Grenze einbezogen. Die Grenze gilt also nur für Patienten, die ausschließlich per Videosprechstunde behandelt oder beraten wurden. Eine ausschließliche Behandlung oder Beratung per Video sollte nur dann erfolgen, wenn dies medizinisch vertretbar ist und Sie online eine ebenso gute und sorgfältige Behandlung bieten können wie in Ihrer Praxis vor Ort. Zudem müssen Sie Ihre Patienten darüber informieren, inwiefern sich die Behandlung per Videosprechstunde von einer herkömmlichen Behandlung vor Ort unterscheidet.
Neupatienten, das ist zu tun!
Seit 2018 ermöglicht die überarbeitete Musterberufsordnung Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten auch ausschließlich per Videosprechstunde zu behandeln. Diese flexible Option bietet nicht nur bestehenden, sondern auch neuen Patienten Zugang zu medizinischer Versorgung. Damit die digitale Konsultation reibungslos abläuft, sind jedoch einige organisatorische Schritte zu beachten – insbesondere bei neuen Patienten.
Erfassung relevanter Patientendaten
Auch bei einer Videosprechstunde müssen alle wichtigen Patientendaten erfasst werden, ähnlich wie bei einem Vor-Ort-Termin. Hierzu gehören:
– Vor- und Nachname
– Geburtsdatum
– Krankenkasse und Versichertenart
– Versicherungsnummer
– Postleitzahl
Versicherungsschutz sicherstellen
Vor Beginn der Behandlung sollten Sie sich von neuen Patienten mündlich bestätigen lassen, dass ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Dies schützt Sie vor möglichen Abrechnungsproblemen und schafft rechtliche Klarheit. Bitten Sie neue Patienten zudem, ihre Versichertenkarte oder den Personalausweis vor die Kamera zu halten, um diese Angaben zu bestätigen.
Effiziente Integration in das Verwaltungssystem
Stellen Sie sicher, dass alle gesammelten Daten korrekt in Ihrem Verwaltungssystem erfasst werden. Eine vollständige Dokumentation ist nicht nur für die Abrechnung essenziell, sondern auch für eine lückenlose Patientenakte.
Mit diesen Maßnahmen gewährleisten Sie, dass Ihre Videosprechstunde sowohl rechtlich als auch organisatorisch auf sicheren Beinen steht. So können Sie sich voll und ganz auf die medizinische Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten konzentrieren.