Die GOÄ-Abrechnung in der Inneren Medizin umfasst eine Vielzahl diagnostischer und therapeutischer Leistungen – von Beratung und Untersuchung über Sonografie und Infusionen bis hin zu kardiologischen und gastroenterologischen Leistungen. Für Ärztinnen und Ärzte stellt sich dabei regelmäßig die Frage, welche Leistungen berechnungsfähig sind, welche Kombinationen zulässig sind und wann eine besondere Begründung oder Dokumentation erforderlich ist.
Unser GOÄ-Praxisleitfaden Innere Medizin unterstützt Sie bei der täglichen Privatabrechnung. Er zeigt typische Abrechnungskonstellationen, erläutert häufige Unsicherheiten und gibt praktische Hinweise zu Faktorerhöhung, Dokumentation und Abrechnungsbestimmungen. Er enthält außerdem konkrete Fallbeispiele, strukturierte Fachinfos und Formulierungshilfen, um privatärztliche Leistungen klar, korrekt und nachvollziehbar abzurechnen – auf Basis der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Praxen aus Innerer Medizin, Kardiologie, Gastroenterologie und Allgemeinmedizin und wurde von den Abrechnungsexpertinnen und -experten der dgpar entwickelt.
Bei Beratungen ab 10 Minuten – ohne Kombination mit Sonderleistungen – ist Ziffer 3 GOÄ berechnungsfähig. Alternativ kann Ziffer 1 GOÄ mit Steigerung angesetzt werden, z. B. bei erhöhtem Zeitaufwand oder multimorbiden Patienten.
Ab der Untersuchung von mehr als vier Organen darf Ziffer 420 GOÄ mit dem 3,5-fachen Satz angesetzt werden. Der Leitfaden erklärt, was als Organ gilt, wann der erhöhte Aufwand gilt und welche Formulierungen in die Rechnung gehören.
Ziffer 250 GOÄ kann analog angesetzt werden für das Legen eines Venenverweilkatheters. Ziffer 204 GOÄ darf bei erhöhtem Blutungsrisiko für den Kompressionsverband ergänzend abgerechnet werden.
Z. B. eingeschränkte Pumpfunktion, schlechte Schallbedingungen, anatomische Besonderheiten, erhöhter Zeitdruck (Notfall) oder eingeschränkte Kommunikation. Der Leitfaden nennt konkrete Szenarien und Formulierungsvorschläge.
Fehler entstehen z. B. durch falsche Kombination technischer Ziffern, unvollständige Begründungen bei Steigerungen oder fehlende Analogpositionen. Der Leitfaden zeigt typische Fallstricke und erklärt, wie sie vermieden werden können.
Auch für Ärztinnen und Ärzte aus Innerer Medizin, Kardiologie, Gastroenterologie und Allgemeinmedizin ist die geplante GOÄ-Reform von großer Bedeutung. Mit einer neuen Gebührenordnung können sich Leistungsbeschreibungen, Bewertungen und Abrechnungsmöglichkeiten verändern.
Bis zum Inkrafttreten einer neuen Gebührenordnung erfolgt die Privatabrechnung weiterhin auf Grundlage der geltenden GOÄ. Für Praxen bleibt es deshalb wichtig, die aktuelle Gebührenordnung sicher anzuwenden und gleichzeitig die Entwicklungen rund um die neue GOÄ im Blick zu behalten.
Ja. Wir stellen Ihnen unseren GOÄ-Praxisleitfaden Innere Medizin kostenlos als PDF zur Verfügung und bitten dafür um einige wenige Angaben. So können wir Ihnen zusätzlich relevante Fachinformationen rund um GOÄ, Privatabrechnung und aktuelle Entwicklungen der Gebührenordnung für Ärzte zur Verfügung stellen.
Sie erhalten ausschließlich Informationen, die für Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams relevant sind.
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