Die Gebührenordnung für Ärzte im Bereich der Unfallversicherung (UV-GOÄ) hat signifikante Anpassungen erfahren, die für alle im medizinischen Sektor tätigen Fachleute von hoher Relevanz sind. Die Anpassung betrifft sowohl die allgemeinen Gebührenstrukturen als auch spezifische Leistungspositionen. Beginnend mit dem 1. Juli 2023 trat eine allgemeine lineare Anhebung der gesamten Gebührenordnung der UV-GOÄ um 5% in Kraft.
Dies ist Teil eines übergeordneten Plans, bei dem über einen Zeitraum von 5 Jahren bis 2027 eine schrittweise Anhebung des gesamten Leistungs- und Gebührenverzeichnisses der UV-GOÄ geplant ist.
Im Einzelnen wurden folgende maßgebliche Änderungen der UV-GOÄ beschlossen:
- Erhöhung der physiotherapeutischen A-Positionen: Zum 01.04.2023 sind die Gebühren für spezielle physiotherapeutische Leistungen, die unter den A-Positionen aufgeführt sind, um 3,47% gestiegen.
- Allgemeine Gebührenerhöhung: In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde ab dem 1. Juli 2023 eine generelle Erhöhung der Gebühren innerhalb der UV-GOÄ um 5% durchgeführt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass spezifische Nummern, nämlich 4780, 4782, 4783 und 4785, die den PCR-Test betreffen, von dieser Anpassung ausgenommen sind.
- Anpassung der Allgemeinen Kosten: In Absprache mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wurde ebenfalls zum 1. Juli 2023 eine Erhöhung der Allgemeinen Kosten um 5% festgelegt.
- Erweiterung der Leistungslegende: Bemerkenswert ist auch die Erweiterung der Leistungslegende. Die Nummer 35 UV-GOÄ deckt nun auch den Wechsel eines Arztes ab.
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