Sonderregel zur telefonischen Krankschreibung endet - doch es gibt Alternativen für eine Krankschreibung von zu Hause aus

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung endet zum 31. März 2023. Wer bisher erkältet war, konnte sich lange Zeit per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen, ohne die Praxis aufzusuchen. Diese Regelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im März 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt, um Kontakte zu reduzieren. Um volle Wartezimmer zu vermeiden, und insbesondere chronisch Kranke vor Ansteckungen zu schützen, war demnach bei leichteren Atemwegserkrankungen eine telefonische Krankschreibung für bis zu sieben Tage möglich. Da sich neben Corona-Viren auch Grippe- und andere Erreger schnell ausbreiten, wurde diese Regelung mehrmals verlängert. Angesichts der aktuellen Risikobewertung des RKI ist sie nun zum 31. März 2023 ausgelaufen. Der gemeinsame Bundesausschuss behält sich aber vor, erneut schnell zu reagieren, sollten Kontaktbeschränkungen erneut indiziert sein.

Diese Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Pandemiezeiten war „eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden“, sagt GBA-Chef Josef Hecken.

Krankschreibung von zu Hause aus dennoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich

„Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen“, so Hecken weiter. „Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss.“

Es gibt jedoch eine Voraussetzung für eine Krankschreibung ohne Praxisbesuch: Die Arbeitsunfähigkeit muss ohne eine unmittelbare körperliche Untersuchung zuverlässig abgeklärt werden können.

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