Neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) in der Diskussion

Auf dem Weg zur lange geforderten Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde ein weiterer Schritt erreicht. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich auf ein neues Gebührenmodell geeinigt und dem Bundesgesundheitsministerium vorgestellt. Der Entwurf der neuen GOÄ (GOÄneu) enthält rund 5.500 Gebührenpositionen.

Zentrale Punkte der Novelle sind eine Abschaffung der bisherigen mehrfachen Gebührensätze, wie der 2,3- oder 3,5-fache Satz. Zukünftig wird jede medizinische Leistung einen festen Preis haben, der bei besonders komplizierten Fällen durch medizinisch gerechtfertigte Zuschläge ergänzt werden kann.

Zudem soll die sprechende Medizin soll künftig besser vergütet werden, während technische Leistungen in einigen Fachgebieten reduziert werden.

Die Umsetzung dieses Entwurfes würde eine Erhöhung des finanziellen Gesamtvolumens um bis zu 13,2 % entsprechen, was eine Steigerung von etwa 1,9 Milliarden Euro bedeutet. Diese Anhebung soll über die ersten drei Jahre nach der Einführung schrittweise erfolgen.

Erste Reaktionen auf die GOÄneu

In einer Anhörung äußerten sich zahlreiche ärztliche Berufsverbände und Fachgesellschaften positiv zu den vorgeschlagenen Änderungen. Es wurden aber auch kritische Stimmen laut. Zum Beispiel monierte der Berufsverband der Deutschen Radiologie, dass der vorgelegte Entwurf nicht den Gesprächen der Verbände mit der Bundes­ärztekammer entsprächen. Er kritisierte, dass technische-diagnostische Leistungen ein Minus von rund 29 Prozent hinnehmen müssten.

Der weitere Prozess zur GOÄneu

Ob der vorgestellte Entwurf der GOÄneu gesetzliche Grundlage für die privatärztliche Abrechnung wird oder nicht, hängt von einer Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium ab. Dort liegt der Entwurf derzeit zur Prüfung vor. Sollte der neue GOÄ-Entwurf genehmigt werden, wird er am 9. Oktober der Öffentlichkeit präsentiert.

Klarer Reformbedarf der GOÄ

Die derzeitige gültige Fassung der GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und gilt als nicht mehr zeitgemäß. Seit Jahren fordern Ärztinnen und Ärzte eine Aktualisierung, die den erbrachten medizinischen Leistungen gerechte Honorare zuordnet und zudem Abrechnungsprobleme und aufwendige Beanstandungsdialoge durch die Anwendung von Analogien minimiert.

Quellen:

https://www.arzt-wirtschaft.de/abrechnung/neue-gebuehrenordnung-fuer-aerzte

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154340/GOAeneu-Radiologen-kritisieren-Minus-von-rund-29-Prozent?

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