Zum 1. Januar 2025 ist das IV. Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten. Es soll Praxisinhaber:innen durch gezielte Maßnahmen von Verwaltungsaufwand entlasten und damit den Fokus wieder stärker auf die Patientenversorgung lenken.
☑️ Vereinfachung von Arbeitsverträgen: Die Bürokratie bei Neueinstellungen wird reduziert – praxisfreundlicher und zeitsparender.
☑️ Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Mehr Ordnung, weniger Platzbedarf – die neuen Regelungen schaffen spürbare Erleichterungen in der Dokumentation.
☑️ Weniger Verwaltungsaufwand insgesamt: Mehr Zeit für medizinische Kernaufgaben und eine effizientere Praxisorganisation.
Das IV. Bürokratieentlastungsgesetz ist ein wichtiger Impuls für Praxisinhaber:innen, die mit zunehmender Bürokratie konfrontiert sind. Es bietet eine spürbare Entlastung im Alltag. Doch um die Verwaltungsaufgaben nachhaltig zu minimieren, sind zusätzliche Optimierungsmaßnahmen empfehlenswert – insbesondere im Bereich der Abrechnung.
Die privatärztliche Abrechnung nach GOÄ bleibt trotz der gesetzlichen Neuerungen komplex und zeitintensiv. Hier bietet die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Abrechnungsstelle wie der dgpar entscheidende Vorteile:
Mit dem IV. Bürokratieentlastungsgesetz wurde ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands getan. Doch wenn es um die nachhaltige Entlastung Ihrer Praxis geht, ist die Outsourcing-Lösung der dgpar die ideale Ergänzung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um den Praxisalltag effizienter und sorgenfreier zu gestalten.
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