Es wird auch über den 31.12.2021 hinaus eine Analogleistung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie geben.
Allerdings hat der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger der erneuten Verlängerung nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der abzurechnende Betrag deutlich reduziert.
Aus diesem Grund wird ab dem 01.01.2022 die Ziffer 245 analog ersetzt durch die Ziffer 383 analog, allerdings hier mit dem Regelfaktor 2,3 (=4,02 EUR).
Für die Abrechnung dieses Beschlusses gelten weiterhin folgende Regeln:
Den Beschluss finden Sie hier: