Verlängerung der Frist für die Abrechnung der Covid-19 Hygienepauschale bis zum 31.03.2022

Es wird auch über den 31.12.2021 hinaus eine Analogleistung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie geben.

Allerdings hat der PKV-Verband und die Beihilfekostenträger der erneuten Verlängerung nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass sich der abzurechnende Betrag deutlich reduziert.

Aus diesem Grund wird ab dem 01.01.2022 die Ziffer 245 analog ersetzt durch die Ziffer 383 analog, allerdings hier mit dem Regelfaktor 2,3 (=4,02 EUR).

 

Für die Abrechnung dieses Beschlusses gelten weiterhin folgende Regeln:

 

  1. Abrechnung nur bei persönlichem Arzt-Patient-Kontakt möglich

 

  1. Abrechnung nur einmal je Sitzung möglich

 

  1. Der Faktor darf nicht über 2,3-fach gesteigert werden

 

  1. Abrechnung auch neben der Ziffer 3 GOÄ möglich

 

  1. Abrechnung nicht zusätzlich zur Leichenschau möglich

 

  1. Keine Abrechnung im stationären Bereich

 

 

Den Beschluss finden Sie hier:

 

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/GOAE/2021-12-20_Gemeinsame_Analogabrechnungsempfehlung_Hygieneziffer.pdf