Wussten Sie schon? Bei der UV-GOÄ für Ärzte und Unfallversicherungsträger gilt seit 1.7.2023 eine lineare Anhebung der kompletten Gebührenordnung um 5%. Über insgesamt 5 Jahre bis 2027 soll das Leistungs- und Gebührenverzeichnis der UV-GOÄ schrittweise weiter angehoben werden.
Konkret wurden folgende Änderungen beschlossen:
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um diese Neuerungen in Ihrer Abrechnungspraxis zu berücksichtigen und sich ggf. weiter darüber zu informieren. Bei Fragen stehen Ihnen die Abrechnungsexperten gerne zur Verfügung.
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