Neue Abrechungsempfehlung der Bundesärztekammer für HNO-ärztliche Leistungen

Am 14.06.2022 hat der Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer eine neue Abrechnungsempfehlung für HNO-ärztliche Leistungen beschlossen.

Hierbei wurden folgende Analogien für die Abrechnung bestimmt:

 

Tonsillotomie:

 Abrechnung analog Nr. 1499 GOÄ

Oder

Abrechnung analog Nr. 1500 GOÄ

 

Wechsel/Einbringen/Entfernen einer Trachealkanüle:

 Abrechnung analog Nr. 1529 GOÄ

 

Entfernung von Ohr-Tamponaden:

 Abrechnung analog Nr. 1569 GOÄ

 

Intratympanale Medikamenteneinbringung:

Abrechnung nach

Nr. 1575 GOÄ

plus

Nr. 485 GOÄ

plus

Nr. 256 GOÄ analog

 

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