Am 14.06.2022 hat der Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer eine neue Abrechnungsempfehlung für HNO-ärztliche Leistungen beschlossen.
Hierbei wurden folgende Analogien für die Abrechnung bestimmt:
Abrechnung analog Nr. 1499 GOÄ
Oder
Abrechnung analog Nr. 1500 GOÄ
Abrechnung analog Nr. 1529 GOÄ
Abrechnung analog Nr. 1569 GOÄ
Abrechnung nach
Nr. 1575 GOÄ
plus
Nr. 485 GOÄ
plus
Nr. 256 GOÄ analog
Bei Fragen zur privatärztlichen Abrechnung sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre privatärztlichen Leistungen vollständig und korrekt abrechnen. So sichern Sie die Erlösfähigkeit Ihrer Praxis und reduzieren Dialoge mit Kostenträgern und Patienten.