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KI in der Medizin
Zwischen Chancen und Verantwortung

KI in der Arztpraxis: Was Ärzte jetzt zu sicherer Nutzung, Kompetenz und Abrechnung wissen müssen

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst im medizinischen Alltag un damit in der Arztpraxis angekommen. Viele Anwendungen arbeiten heute im Hintergrund – etwa in Praxissoftware, bei der Dokumentation oder in unterstützenden Analysefunktionen. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit:
Was ist erlaubt? Was muss man wissen? Und welche Verantwortung tragen Ärzte?

Gerade bei der KI‑Nutzung in der Arztpraxis stellen sich zunehmend rechtliche, organisatorische und abrechnungsrelevante Fragen. Dieser Beitrag ordnet ein, worauf es aktuell ankommt und warum neben fachlicher Kompetenz auch die korrekte Abrechnung eine zentrale Rolle spielt.

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KI in der Arztpraxis: Alltagstechnologie mit neuen Pflichten

KI wird bereits in vielen Bereichen eingesetzt, etwa:
  • bei der Auswertung bildgebender Verfahren
  • zur unterstützenden Analyse von Befunden
  • bei der automatisierten Erstellung von Arztbriefen
  • in administrativen Prozessen wie Spracherkennung, Terminsteuerung oder Patientenkommunikation

Viele dieser Funktionen sind heute direkt in bestehende Systeme integriert. Das bedeutet: Auch wer aktiv keine KI „einführt“, nutzt sie unter Umständen bereits.

👉🏼 Genau hier entsteht die zentrale Herausforderung: Die Nutzung erfolgt oft implizit – die Verantwortung bleibt jedoch vollständig beim Arzt.

Ein praktisches Beispiel: Wenn KI zur Voraussetzung wird

Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie konkret die Entwicklung bereits ist: Beim Lungenkrebs-Screening ist der Einsatz von KI inzwischen Voraussetzung für die Teilnahme und Abrechnung. Denn CT-Aufnahmen müssen mit Unterstützung geeigneter Software ausgewertet und befundet werden.

Damit ist erstmals eine Situation entstanden, in der KI nicht optional ist, sondern zur Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Leistungen wird.

Dieses Beispiel verdeutlicht, wohin die Entwicklung geht. KI wird schrittweise zum festen Bestandteil medizinischer Versorgung und damit auch zur Voraussetzung für wirtschaftliche Teilhabe.

KI‑Nutzung durch Ärzte: Die Verantwortung bleibt immer menschlich

Die medizinischen Grundprinzipien gelten unverändert weiter:
KI darf unterstützen, aber nicht entscheiden.

Das bedeutet konkret:

  • Diagnosen, Therapieentscheidungen und medizinische Bewertungen dürfen nicht automatisiert erfolgen
  • Jede KI‑gestützte Empfehlung muss ärztlich geprüft werden
  • Die Letztverantwortung liegt immer beim Menschen

Insbesondere generative Systeme oder nicht zertifizierte Anwendungen dürfen nicht für medizinische Entscheidungen genutzt werden. Hier besteht ein erhöhtes Risiko – fachlich, rechtlich und haftungsrechtlich.

AI Act & Medizin: Neue Anforderungen seit 2025

Mit der europäischen KI‑Verordnung (AI Act) wurden klare Rahmenbedingungen geschaffen. Seit Februar 2025 gilt: Wer KI nutzt, muss über nachweisbare KI‑Kompetenz verfügen.

Diese Vorgabe richtet sich ausdrücklich auch an Arztpraxen. Gefordert ist kein bestimmter Kurs, wohl aber:

  • ein nachvollziehbares Verständnis der Funktionsweise
  • Kenntnis der Grenzen und Risiken
  • die Fähigkeit, Ergebnisse kritisch einzuordnen

Praxen müssen zudem organisatorisch sicherstellen und im Zweifel belegen können, dass Ärzte und Mitarbeitende entsprechend geschult sind.

Damit wird KI‑Kompetenz zu einem festen Bestandteil der Praxisorganisation.

Die Rolle der KBV: Klare Leitplanken für den KI‑Einsatz

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) formuliert eine klare Leitlinie:
KI soll ärztliches Handeln unterstützen, nicht ersetzen.

Zentral ist dabei das Prinzip der menschlichen Letztaufsicht:

  • Jede KI‑Anwendung muss überprüfbar sein
  • Entscheidungen bleiben ärztliche Aufgaben
  • Verantwortung kann nicht delegiert werden

Darüber hinaus betont die KBV ausdrücklich die Notwendigkeit von Schulung und Qualifikation. Diese Position deckt sich vollständig mit den Anforderungen des AI Act und macht deutlich: Es handelt sich nicht um eine theoretische Debatte, sondern um konkrete Erwartungen an den Praxisalltag.

KI‑Kompetenz für Ärzte: Was wirklich erwartet wird

KI‑Kompetenz bedeutet nicht, selbst Modelle entwickeln zu können. Erwartet wird vielmehr ein realistisches Verständnis:

  • Wie entstehen KI‑Ergebnisse?
  • Wo liegen typische Fehlerquellen (z. B. Verzerrungen oder Halluzinationen)?
  • Wann sind Ergebnisse plausibel – und wann nicht?

Nur wer diese Fragen beantworten kann, kann KI verantwortungsvoll einsetzen.

Warum viele Praxen das Thema noch unterschätzen

In Kliniken sind Datenschutz‑, IT‑ und Compliance‑Strukturen oft bereits etabliert.
In niedergelassenen Praxen fehlen solche Strukturen hingegen häufig.

Das führt dazu, dass KI entweder:

  • nicht bewusst wahrgenommen
  • oder ohne klare Strategie genutzt wird

Die regulatorischen Anforderungen gelten jedoch unabhängig von Praxisgröße oder Organisationsform.

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* Pflichtangaben

KI und Abrechnung: Ein häufig unterschätztes Thema

Neben rechtlichen und fachlichen Fragen entsteht ein weiterer, oft übersehener Aspekt: die Abrechnung.

KI‑gestützte Leistungen lassen sich im privatärztlichen Bereich häufig nicht direkt über bestehende Gebührenziffern abbilden. In der Praxis erfolgt die Abrechnung daher meist über Analogziffern.

Das erfordert:

  • eine saubere Herleitung
  • Vergleichbarkeit von Art, Aufwand und Kosten
  • eine nachvollziehbare Begründung

Bewertet werden müssen dabei insbesondere:

  • zusätzlicher Prüf‑ und Kontrollaufwand (Plausibilitätsprüfung, Ergebnisbewertung, Letztentscheidung)
  • erhöhte Dokumentationspflichten und ärztliche Verantwortung
  • organisatorische Mehrbelastungen im Praxisalltag

Gerade bei neuen Technologien entstehen hier Unsicherheiten, die sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit der Praxis auswirken können. Fehler führen entweder zu Honorarausfällen oder zu formalen Beanstandungen.

Warum Abrechnungskompetenz jetzt strategisch relevant wird

KI verändert nicht nur Prozesse, sondern auch die wirtschaftliche Struktur von Praxen.
Abläufe werden effizienter – gleichzeitig entstehen neue, bislang nicht sauber abgebildete Aufwände.

Diese Veränderungen müssen sich auch in der Abrechnung widerspiegeln.

👉🏼 Hier zeigt sich: Abrechnungskompetenz wird zu einem strategischen Faktor beim KI‑Einsatz.

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Unterstützung durch die dgpar GmbH als spezialisierte Abrechnungsstelle

Gerade bei neuen, technologiegetriebenen Leistungen kann externe Unterstützung sinnvoll sein. Die dgpar unterstützt Ärzte genau an dieser Schnittstelle zwischen medizinischer Leistung, technologischem Wandel und rechtssicherer Abrechnung und hilft dabei

  • Leistungen korrekt einzuordnen
  • Analogziffern prüfsicher zu begründen
  • Unsicherheiten zu reduzieren

👉🏼 Ziel ist eine strukturierte, nachvollziehbare und wirtschaftlich saubere Einordnung – ohne zusätzliche Komplexität im Praxisalltag.

KI ist aus der modernen Medizin nicht mehr wegzudenken, doch sie ersetzt nicht die ärztliche Expertise – sie braucht sie. Für einen verantwortungsvollen Einsatz sind zwei Punkte entscheidend: Erstens der gesetzlich vorgeschriebene Kompetenznachweis und zweitens die finale Entscheidungshoheit, die immer beim Arzt / bei der Ärztin bleiben muss. Mein Tipp: Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über die korrekte Abrechnung Ihrer KI-Leistungen. Nur wer medizinische Verantwortung mit kluger Abrechnung koppelt, führt seine Praxis sicher in die Zukunft.
Dr. Sandra Pepperl-Klindworth
Geschäftsleitung dgpar

💡Fazit: KI‑Nutzung braucht Kompetenz – fachlich und abrechnungstechnisch

Die KI‑Nutzung in der Arztpraxis ist Realität. Mit ihr wächst die Verantwortung.

Ärzte müssen:

  • die Technologie verstehen
  • ihre Grenzen kennen
  • und ihre Leistungen korrekt abrechnen

Wer Kompetenz und Abrechnung verbindet, schafft die Grundlage für einen sicheren, verantwortungsvollen und wirtschaftlich sinnvollen Einsatz von KI.

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