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UV GOÄ 2026
Unfallpatienten richtig abrechnen

UV GOÄ abrechnen: Diese Änderungen gelten ab 1. Juli 2026

Nach UV GOÄ abrechnen ist seit dem 1. Juli 2026 anspruchsvoller geworden. Mit der umfassenden Reform der Gebührenordnung für Ärzte der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) wurden Gebühren erhöht, Leistungsziffern neu strukturiert und erstmals ein eigener Abschnitt für arthroskopische Leistungen geschaffen.

Für Arztpraxen bedeutet das: Wer Patienten nach Arbeits-, Wege- oder Schulunfällen behandelt, sollte die Neuerungen kennen, um Abrechnungsfehler, Rückfragen der Unfallversicherungsträger oder Honorarkürzungen zu vermeiden.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wann die UV-GOÄ angewendet wird,
  • welche Änderungen seit Juli 2026 gelten,
  • worauf Sie beim UV GOÄ abrechnen besonders achten sollten,
  • und wie Sie Ihre Praxis organisatorisch optimal aufstellen.

Was bedeutet „nach UV GOÄ abrechnen“?

Die UV-GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte der gesetzlichen Unfallversicherung) gilt immer dann, wenn Patienten im Auftrag eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers behandelt werden.

Dazu zählen insbesondere:

  • Arbeitsunfälle
  • Wegeunfälle
  • Schulunfälle
  • Kindergartenunfälle
  • anerkannte Berufskrankheiten

In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung nicht nach der GOÄ und nicht nach dem EBM, sondern nach der speziellen UV-GOÄ.

Deshalb ist bereits bei der Anmeldung die richtige Zuordnung des Patienten entscheidend.

Die wichtigste Frage dauert nur fünf Sekunden

Eine einzige Frage entscheidet häufig darüber, welche Gebührenordnung überhaupt angewendet wird:

Ist der Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg, in der Schule oder im Kindergarten passiert?“

Diese Frage sollte fester Bestandteil jeder Patientenaufnahme nach einem offensichtlichen Unfall sein.
Denn wird ein Unfall versehentlich als normale Privat- oder Kassenbehandlung behandelt, entstehen später häufig aufwendige Korrekturen.

Nach UV GOÄ abrechnen: Die wichtigsten Änderungen seit dem 1. Juli 2026

1. Gebühren steigen für zahlreiche Leistungen um 5 %

Ein Großteil der Leistungen wird seit dem 1. Juli 2026 höher vergütet.
Von der Gebührenerhöhung profitieren unter anderem Leistungen aus den Bereichen:

  • Verbände | Injektionen | Infusionen
  • Sonographie
  • Anästhesie | Innere Medizin
  • Physikalische Therapie
  • Neurologie | Augenheilkunde
  • Gynäkologie | Urologie | HNO
  • zahlreiche chirurgische Leistungen

Für viele Praxen bedeutet dies eine spürbare Verbesserung der Vergütung.

2. Nicht alle Leistungen wurden erhöht

Die 5-%-Anpassung gilt jedoch nicht für sämtliche Gebührenpositionen.
Ausgenommen sind insbesondere:

  • Grundleistungen und allgemeine Leistungen (Abschnitt B)
  • einzelne Laborleistungen
  • Nr. 4780 | Nr. 4782 | Nr. 4783 | Nr. 4785
  • Wer die UV GOÄ abrechnen möchte, sollte deshalb nicht pauschal von einer Gebührenerhöhung ausgehen.

3. Zahlreiche Gebührenziffern wurden neu strukturiert

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Gebührennummern selbst.
Im Rahmen der Reform wurden:

  • einzelne Gebührenziffern gestrichen,
  • bestehende Nummern neu belegt,
  • zahlreiche Leistungen umnummeriert,
  • neue Gebührenpositionen ergänzt.
  • Besonders wichtig:
    Eine bekannte Gebührennummer bedeutet nicht automatisch dieselbe Leistung wie vor dem 1. Juli 2026.Praxen sollten deshalb keinesfalls mit alten Ziffernlisten arbeiten.

4. Neuer Abschnitt für arthroskopische Leistungen

Mit den Gebührennummern 3400 bis 3444 wurde erstmals ein eigener Leistungsbereich für Arthroskopien geschaffen.
Dadurch wird die Abrechnung dieser Eingriffe deutlich strukturierter.
Gerade orthopädische und unfallchirurgische Praxen sollten ihre internen Abrechnungsprozesse entsprechend anpassen.

5. Laufende Behandlungsfälle besonders sorgfältig prüfen

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Behandlungen, die bereits vor dem 1. Juli begonnen haben.
Da sich Leistungsinhalte und Gebührennummern geändert haben, empfiehlt sich:

  • Leistungen bis zum 30.06.2026 getrennt abzurechnen,
  • Leistungen ab dem 01.07.2026 nach der neuen UV-GOÄ abzurechnen.
  • Für viele bereits laufende Fälle beginnt formal ein neuer Behandlungsfall
    Dadurch lassen sich spätere Rückfragen oder Korrekturen vermeiden.

Unsicher, wie sich die neue Regelung auf Ihre Praxisprozesse auswirkt?

Wir von der dgpar unterstützen privatärztlich tätige Praxen dabei, GOÄ-Abrechnung, UV GOÄ, Begründungen und Rückfragenmanagement nachvollziehbar und rechtssicher aufzustellen. Austausch vereinbaren

Typische Fehler beim UV GOÄ abrechnen

In der Praxis treten nach der Reform häufig folgende Fehler auf:

  • Verwendung alter Gebührennummern
  • falsche Zuordnung zwischen GOÄ, EBM und UV-GOÄ
  • Übernahme alter Abrechnungsvorlagen
  • keine Trennung von Behandlungszeiträumen vor und nach dem 1. Juli
  • Annahme, dass alle Gebühren automatisch um 5 % erhöht wurden

Bereits kleine Fehler können zu Verzögerungen oder Honorarkorrekturen führen.

Vor jeder Abrechnung sollten Praxen prüfen:

✔ Liegt ein Arbeits-, Wege-, Schul- oder Kindergartenunfall vor?
✔ Wird tatsächlich nach der UV-GOÄ abgerechnet?
✔ Werden ausschließlich die neuen Gebührenziffern verwendet?
✔ Wurde geprüft, ob die Leistung überhaupt von der 5-%-Erhöhung betroffen ist?
✔ Sind laufende Behandlungsfälle sauber getrennt?

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Abrechnung nach UV GOÄ

Immer dann, wenn die Behandlung im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt – beispielsweise nach einem Arbeits-, Wege-, Schul- oder Kindergartenunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.

Nein. Ausgenommen sind unter anderem die Grundleistungen (Abschnitt B) sowie einzelne Laborleistungen.

Nein. Zahlreiche Gebührennummern wurden geändert oder neu belegt. Alte Ziffernlisten sollten nicht mehr verwendet werden.

Behandlungen, die vor dem 1. Juli begonnen haben, sollten sorgfältig geprüft werden. Häufig empfiehlt sich eine getrennte Abrechnung vor und nach dem Stichtag.

Fazit: Die Abrechnung nach UV GOÄ erfordert jetzt besondere Aufmerksamkeit

Mit der Reform der UV-GOÄ wurden nicht nur Gebühren angepasst, sondern auch zahlreiche Leistungsziffern grundlegend überarbeitet. Für Arztpraxen bedeutet das, bestehende Abrechnungsprozesse kritisch zu prüfen und interne Abläufe entsprechend anzupassen.
Wer bereits bei der Patientenaufnahme den richtigen Abrechnungsweg festlegt und konsequent mit den neuen Gebührenziffern arbeitet, reduziert Rückfragen, vermeidet Honorarverluste und sorgt für eine rechtssichere Abrechnung.
UV GOÄ abrechnen – wir unterstützen Sie dabei
Die Anforderungen an die Privat- und Unfallabrechnung entwickeln sich kontinuierlich weiter. Unser Team verfolgt gesetzliche Änderungen laufend und unterstützt Arztpraxen dabei, ihre Abrechnung effizient, GOÄ-konform und wirtschaftlich zu gestalten.
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