Nach UV GOÄ abrechnen ist seit dem 1. Juli 2026 anspruchsvoller geworden. Mit der umfassenden Reform der Gebührenordnung für Ärzte der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) wurden Gebühren erhöht, Leistungsziffern neu strukturiert und erstmals ein eigener Abschnitt für arthroskopische Leistungen geschaffen.
Für Arztpraxen bedeutet das: Wer Patienten nach Arbeits-, Wege- oder Schulunfällen behandelt, sollte die Neuerungen kennen, um Abrechnungsfehler, Rückfragen der Unfallversicherungsträger oder Honorarkürzungen zu vermeiden.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
Die UV-GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte der gesetzlichen Unfallversicherung) gilt immer dann, wenn Patienten im Auftrag eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers behandelt werden.
Dazu zählen insbesondere:
In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung nicht nach der GOÄ und nicht nach dem EBM, sondern nach der speziellen UV-GOÄ.
Deshalb ist bereits bei der Anmeldung die richtige Zuordnung des Patienten entscheidend.
Eine einzige Frage entscheidet häufig darüber, welche Gebührenordnung überhaupt angewendet wird:
Ist der Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg, in der Schule oder im Kindergarten passiert?“
Diese Frage sollte fester Bestandteil jeder Patientenaufnahme nach einem offensichtlichen Unfall sein.
Denn wird ein Unfall versehentlich als normale Privat- oder Kassenbehandlung behandelt, entstehen später häufig aufwendige Korrekturen.
Ein Großteil der Leistungen wird seit dem 1. Juli 2026 höher vergütet.
Von der Gebührenerhöhung profitieren unter anderem Leistungen aus den Bereichen:
Für viele Praxen bedeutet dies eine spürbare Verbesserung der Vergütung.
Die 5-%-Anpassung gilt jedoch nicht für sämtliche Gebührenpositionen.
Ausgenommen sind insbesondere:
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Gebührennummern selbst.
Im Rahmen der Reform wurden:
Mit den Gebührennummern 3400 bis 3444 wurde erstmals ein eigener Leistungsbereich für Arthroskopien geschaffen.
Dadurch wird die Abrechnung dieser Eingriffe deutlich strukturierter.
Gerade orthopädische und unfallchirurgische Praxen sollten ihre internen Abrechnungsprozesse entsprechend anpassen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Behandlungen, die bereits vor dem 1. Juli begonnen haben.
Da sich Leistungsinhalte und Gebührennummern geändert haben, empfiehlt sich:
In der Praxis treten nach der Reform häufig folgende Fehler auf:
Bereits kleine Fehler können zu Verzögerungen oder Honorarkorrekturen führen.
✔ Liegt ein Arbeits-, Wege-, Schul- oder Kindergartenunfall vor?
✔ Wird tatsächlich nach der UV-GOÄ abgerechnet?
✔ Werden ausschließlich die neuen Gebührenziffern verwendet?
✔ Wurde geprüft, ob die Leistung überhaupt von der 5-%-Erhöhung betroffen ist?
✔ Sind laufende Behandlungsfälle sauber getrennt?
Immer dann, wenn die Behandlung im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt – beispielsweise nach einem Arbeits-, Wege-, Schul- oder Kindergartenunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.
Nein. Ausgenommen sind unter anderem die Grundleistungen (Abschnitt B) sowie einzelne Laborleistungen.
Nein. Zahlreiche Gebührennummern wurden geändert oder neu belegt. Alte Ziffernlisten sollten nicht mehr verwendet werden.
Behandlungen, die vor dem 1. Juli begonnen haben, sollten sorgfältig geprüft werden. Häufig empfiehlt sich eine getrennte Abrechnung vor und nach dem Stichtag.
Mit der Reform der UV-GOÄ wurden nicht nur Gebühren angepasst, sondern auch zahlreiche Leistungsziffern grundlegend überarbeitet. Für Arztpraxen bedeutet das, bestehende Abrechnungsprozesse kritisch zu prüfen und interne Abläufe entsprechend anzupassen.
Wer bereits bei der Patientenaufnahme den richtigen Abrechnungsweg festlegt und konsequent mit den neuen Gebührenziffern arbeitet, reduziert Rückfragen, vermeidet Honorarverluste und sorgt für eine rechtssichere Abrechnung.
UV GOÄ abrechnen – wir unterstützen Sie dabei
Die Anforderungen an die Privat- und Unfallabrechnung entwickeln sich kontinuierlich weiter. Unser Team verfolgt gesetzliche Änderungen laufend und unterstützt Arztpraxen dabei, ihre Abrechnung effizient, GOÄ-konform und wirtschaftlich zu gestalten.
Sie möchten Ihre Privatabrechnung auslagern oder haben Fragen zur UV-GOÄ?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich.
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