- bei der Auswertung bildgebender Verfahren
- zur unterstützenden Analyse von Befunden
- bei der automatisierten Erstellung von Arztbriefen
- in administrativen Prozessen wie Spracherkennung, Terminsteuerung oder Patientenkommunikation
Viele dieser Funktionen sind heute direkt in bestehende Systeme integriert. Das bedeutet: Auch wer aktiv keine KI „einführt“, nutzt sie unter Umständen bereits.
👉🏼 Genau hier entsteht die zentrale Herausforderung: Die Nutzung erfolgt oft implizit – die Verantwortung bleibt jedoch vollständig beim Arzt.
Ein praktisches Beispiel: Wenn KI zur Voraussetzung wird
Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie konkret die Entwicklung bereits ist: Beim Lungenkrebs-Screening ist der Einsatz von KI inzwischen Voraussetzung für die Teilnahme und Abrechnung. Denn CT-Aufnahmen müssen mit Unterstützung geeigneter Software ausgewertet und befundet werden.
Damit ist erstmals eine Situation entstanden, in der KI nicht optional ist, sondern zur Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Leistungen wird.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wohin die Entwicklung geht. KI wird schrittweise zum festen Bestandteil medizinischer Versorgung und damit auch zur Voraussetzung für wirtschaftliche Teilhabe.