Der Entwurf zur neuen GOÄ liegt vor: rund 5.500 Gebührennummern, eine neue Zuschlagslogik und feste Euro-Preise statt Steigerungsfaktoren. Der Start des Novellierungsprozesses ist politisch für 2026 angekündigt – die finale Ausgestaltung ist noch offen.
Klar ist jedoch: Es handelt sich um einen Entwurf, Einzelvergleiche greifen zu kurz, und die Reform bedeutet einen strukturellen Systemwechsel.Was das konkret für Ihren Praxisalltag bedeutet, ordnen wir im GOÄ-Reform-Monitor ein – fachlich, nüchtern und praxisnah.
Mit dem GOÄ-Reform-Monitor der dgpar behalten Sie den Überblick: Was ist wirklich relevant? Was kommt auf Praxen zu? Und was bedeutet das für den Alltag mit Patientinnen und Patienten?
Unser Anspruch: Nur wenn es eine belastbare Quelle gibt, melden wir uns. Wir filtern die Informationsflut und liefern Ihnen nur valide Fakten zu:
Die geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte wird die privatärztliche Abrechnung grundlegend verändern. Der Entwurf liegt vor – die finale Ausgestaltung ist politisch noch offen.
Viele Ärzt:innen stehen damit zwischen zwei Realitäten:
Genau hier setzt der dgpar GOÄ-Reform-Monitor an.
Erfahren Sie von relevanten Entwicklungen, politischen Zeitleisten und realistischen Erwartungen, bevor sie in der Fachpresse landen.
Fachliche Einordnung durch unsere GOÄ-Experten – sauber als Szenario gekennzeichnet.
Wir bereiten die Informationen fachbereichsspezifisch auf.
Nicht nur „was passiert“, sondern konkrete Handlungsempfehlungen für Dokumentation, Prozesse und Liquidität in Ihrer Praxis.
Der GOÄ-Reform-Monitor ist ein Frühwarn- und Einordnungsformat für Ärzt:innen, die wissen möchten, was wirklich relevant ist.
Wir sprechen bewusst nicht nur über Ziffern.
Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Reform auf Ihren Praxisalltag, zum Beispiel:
Unser Fokus liegt auf Handlungsfähigkeit – nicht auf Schlagzeilen.
Der GOÄ-Reform-Monitor richtet sich an:
Bei der Anmeldung können Sie Ihre Fachrichtung und Praxisform angeben. So erhalten Sie Inhalte, die für Ihre Situationbesonders relevant sind.
Die hier dargestellten Informationen zur GOÄ-Novellierung beruhen auf dem gemeinsamen Entwurf von Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums steht noch aus – bis dahin können sich wesentliche Regelungen noch ändern.
Die dgpar GmbH war an der Erarbeitung des Entwurfs nicht beteiligt und hat keinen Einfluss auf das laufende Gesetzgebungsverfahren. Als Abrechnungsdienstleister setzt die dgpar stets die jeweils geltende Fassung der GOÄ um – bis zum Inkrafttreten einer neuen Gebührenordnung bleibt die aktuelle GOÄ unverändert maßgeblich.
Unsere Einordnungen dienen Ihrer Orientierung. Wir verzichten bewusst auf Spekulationen und informieren Sie, sobald verbindlichere Informationen vorliegen.
Die dgpar GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Informationen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen