GOÄ & Alternativmedizin: Wie Sie Naturheilverfahren korrekt abrechnen – analog, transparent und wirtschaftlich

Ob Akupunktur, Neuraltherapie, Schröpfen oder homöopathische Behandlungen – alternative Heilmethoden sind längst kein Nischenthema mehr. Viele Patient*innen wünschen sich ergänzende oder ganzheitliche Ansätze zur Schulmedizin – und sind bereit, privat dafür zu zahlen. Doch: Die Abrechnung alternativer Heilmethoden stellt Ärztinnen häufig vor Herausforderungen. Denn viele Verfahren sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht explizit geregelt.

Was tun? Die Lösung lautet: analoge Bewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre naturheilkundlichen Leistungen rechtskonform, wirtschaftlich und patientenfreundlich abrechnen – ganz ohne unnötige Diskussionen mit Patienten oder Kostenträgern.

1. GOÄ-Grundlagen für alternativmedizinische Leistungen

Die GOÄ legt fest, welche ärztlichen Leistungen privat abgerechnet werden dürfen – inklusive der jeweiligen Gebührensätze. Naturheilkundliche Verfahren wie Schröpfen oder Moxibustion sind darin allerdings selten namentlich aufgeführt. Bedeutet das, sie dürfen nicht abgerechnet werden? Nein.

 6 Abs. 2 GOÄ eröffnet die Möglichkeit, nicht explizit genannte Leistungen analog abzurechnen, sofern sie in Art, Umfang und Aufwand mit einer bereits enthaltenen Leistung vergleichbar sind.

Beispielhafte Analogabrechnungen:

Verfahren Mögliche analoge GOÄ-Ziffer Hinweis
Schröpfen GOÄ 269 (Reflextherapie) Begründung: lokalisierte Reiztherapie
Ohrakupunktur GOÄ 269 oder analog 269a Kombination mit Beratungsziffern möglich
Homöopathische Erstanamnese GOÄ 30 (ausführliches Gespräch) Ggf. Kombination mit GOÄ 5 und GOÄ 1
Neuraltherapie GOÄ 255–257 (Infiltrationen) Präzise Dokumentation der Lokalisation wichtig
Eigenbluttherapie Analog GOÄ 284 Wird von einigen Kostenträgern abgelehnt

Tipp

Die analoge Ziffer muss als solche deutlich kenntlich gemacht werden – inklusive der Begründung, warum sie gewählt wurde. Fehlt diese, riskieren Sie Rückfragen oder Kürzungen durch private Krankenversicherungen oder die Beihilfe.

2. Individuelle Honorarvereinbarungen nach § 2 GOÄ

Viele naturheilkundliche Verfahren werden – selbst bei korrekter Abrechnung – von Kostenträgern nur teilweise oder gar nicht erstattet. Um Streit mit Patient*innen zu vermeiden, empfiehlt sich eine individuelle Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn.

Rechtlich ist das über § 2 GOÄ möglich. Diese schriftliche Vereinbarung enthält:

  • welche Leistungen konkret erbracht werden,
  • in welcher Höhe das Honorar berechnet wird,
  • den Hinweis, dass eine Erstattung möglicherweise nicht erfolgt.

So schaffen Sie Klarheit und vermeiden spätere Diskussionen.

Tipp

Ergänzen Sie die Vereinbarung durch ein Informationsblatt, das Ihren Patienten die Hintergründe, Alternativen und eventuelle Kostenrisiken transparent erklärt.

3. Faktorsteigerung bei erhöhtem Aufwand – rechtssicher begründen

Die GOÄ sieht bei jeder Leistung einen sogenannten Regelsatz vor (z. B. 2,3-facher Satz). In vielen Fällen ist eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (bei ärztlichen Leistungen) möglich – vorausgesetzt, es liegt ein erhöhter Aufwand vor.

Gerade in der Alternativmedizin ist das häufig der Fall:

  • bei langwierigen Anamnesegesprächen
  • bei komplexen, mehrteiligen Behandlungsabläufen
  • bei schwieriger Technik oder erhöhter hygienischer Vorsorge

Tipp

Begründen Sie jede Steigerung präzise, das schützt vor Rückfragen und Honorarkürzungen. Beispiele: „Erhöhter Zeitaufwand aufgrund psychosomatischer Gesamtanamnese“

4. Dokumentation: Ihr wichtigster Schutzschild

Die Abrechnung steht und fällt mit Ihrer Dokumentation. Ob analoge Ziffer oder Faktorsteigerung: Ohne nachvollziehbare Dokumentation wird’s kritisch. Achten Sie darauf, dass klar erkennbar ist:

  • Welche Leistung wurde wann und wie erbracht?
  • Welche GOÄ-Ziffer wurde aus welchem Grund gewählt?
  • Gab es Besonderheiten im Ablauf?

Auch organisatorische Aspekte – z. B. Kommunikation mit Versicherungen – sollten mitdokumentiert werden. Eine lückenlose Dokumentation zeigt nicht nur Sorgfalt, sondern schützt Sie auch vor wirtschaftlichem Schaden– und unterstreicht Ihre Professionalität.

5. Kommunikation mit Patienten & Kostenträgern

Auch Kostenträger schätzen eine saubere und nachvollziehbare Rechnungsstellung – inklusive klarer Begründungen und ggf. Literaturhinweise bei weniger bekannten Verfahren.

Missverständnisse bei der Abrechnung alternativer Heilverfahren entstehen oft durch mangelnde Aufklärung. Informieren Sie Ihre Patienten daher proaktiv:

  • Welche Leistungen werden angeboten?
  • Welche können (möglicherweise) nicht erstattet werden?
  • Welche Alternativen bestehen?

Hilfreiche Kommunikationsmittel:

  • Transparente, strukturierte Rechnungslegung
  • Verständlich formulierte Informationsblätter zu Honorarvereinbarungen
  • Erklärende Texte auf der Website oder in Praxisbroschüren

Auch Kostenträger legen Wert auf nachvollziehbare Rechnungen – inklusive Begründungen und ggf. medizinischer Literaturhinweise bei weniger etablierten Verfahren.

In der Abrechnung von Naturheilverfahren und Alternativmedizin ist Transparenz der Schlüssel – sowohl gegenüber Patienten als auch gegenüber Kostenträgern. Wer sauber dokumentiert, nachvollziehbar begründet und offen kommuniziert, erspart sich viel Ärger.
Kerstin Schneider
GOÄ-Expertin und Leitung Team Medizin der dgpar GmbH

6. Typische Abrechnungsfehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Verwendung pauschaler Ziffern ohne Analogbezug
  • Faktorsteigerungen ohne schriftliche Begründung
  • Unzulässige Ziffernkombinationen (z. B. Beratung & Untersuchung ohne tatsächlichen Befund)
  • Fehlende Honorarvereinbarungen bei nicht erstattungsfähigen Leistungen

Tipp

Holen Sie sich Unterstützung – etwa durch ein spezialisiertes Abrechnungsbüro, das sich mit der GOÄ-Abrechnung von Alternativmedizin auskennt. So vermeiden Sie Fehler und sichern Ihre Honorare.

Fazit: GOÄ + Alternativmedizin = Möglich, aber mit Augenmaß

Die Abrechnung alternativer Heilmethoden nach GOÄ ist zwar komplex – aber absolut machbar. Wer sich mit den rechtlichen Spielregeln auskennt, Analogleistungen korrekt begründet, den erhöhten Aufwand sauber dokumentiert und patientenorientiert kommuniziert, kann wirtschaftlich arbeiten und gleichzeitig auf die individuellen Bedürfnisse seiner Patienten eingehen.

Sie möchten sich ganz auf Ihre Patienten konzentrieren und die Abrechnung der Alternativmedizin Profis überlassen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der GOÄ-konformen Abrechnung Ihrer naturheilkundlichen Leistungen: rechtssicher, transparent und patientennah.

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