Der 129. Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit für die Einführung der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) gestimmt. Mit 212 Ja- zu nur 19 Nein-Stimmen wurde der Weg frei gemacht für ein umfassend überarbeitetes System, das erstmals seit über 40 Jahren eine echte Modernisierung bringt. Der gemeinsame Entwurf von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe geht nun an die Bundesgesundheitsministerin – mit dem Ziel, die GOÄneu zeitnah in Kraft zu setzen. Mehr dazu finden Sie hier.
Die bisher gültige GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1982. Medizinischer Fortschritt, Digitalisierung und gestiegene Praxisbetriebskosten wurden darin bislang kaum oder nur in Form von Analogziffern abgebildet. Das hat nicht nur zu Rechtsunsicherheit geführt, sondern auch zu wirtschaftlichen Nachteilen in der Privatliquidation.
GOÄ alt | GOÄneu (2025) |
Ursprünglich von 1982, letzte Teilnovelle 1996 | Komplettüberarbeitung mit über 5.500 Ziffern |
Zahlreiche Leistungen nur über Analogziffern abrechenbar | Eigene Ziffern für moderne Leistungen (z. B. Telemedizin, ePA, DiGA) |
Starre Steigerungssätze mit Regelhöchstsatz (z. B. 2,3-fach) | Keine Steigerungssätze mehr – Leistung wird über Zuschläge differenziert abgebildet |
Gesprächsleistungen oft nachrangig bewertet | Stärkung der sprechenden Medizin durch zeitlich gestaffelte Ziffern |
Technische Leistungen häufig bevorzugt | Technische Leistungen tendenziell abgewertet, Zuwendung wird stärker honoriert |
Keine regelmäßige Anpassung an medizinische Entwicklungen | Geplante kontinuierliche Weiterentwicklung durch gemeinsame Kommission (GeKo) |
Die GOÄneu verfolgt das Ziel, ärztliche Leistungen moderner, differenzierter und rechtssicherer abzubilden. Sie soll die sprechende Medizin aufwerten, die Digitalisierung stärker einbeziehen und den tatsächlichen Aufwand bei der Behandlung besser berücksichtigen – so das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe.
Wie sich diese Zielsetzung konkret auf einzelne Fachrichtungen auswirkt, wird derzeit intensiv diskutiert. Während einige Fachgruppen deutliche Verbesserungen erwarten, äußern andere – darunter auch Fachrichtungen mit einem hohen Anteil technischer Leistungen – Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen.
Die dgpar wird die Entwicklung weiterhin genau beobachten und ihre Kunden bei der Umsetzung der neuen Vorgaben bestmöglich begleiten.
Der Entwurf der GOÄneu liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium. Nach Zustimmung im Bundeskabinett und Bundesrat kann die neue Gebührenordnung als Rechtsverordnung in Kraft treten. Bis dahin bleibt die aktuelle GOÄ in Anwendung – doch viele Ärzt:innen fragen sich bereits jetzt:
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