Die GOÄ-Abrechnung in der Dermatologie umfasst zahlreiche Leistungen – von Beratung und Untersuchung über die Dermatoskopie bis zur Behandlung oder Entfernung von Hautveränderungen. Für Hautärztinnen und Hautärzte stellt sich dabei regelmäßig die Frage, welche GOÄ-Ziffern in der Dermatologie angesetzt werden können, welche Leistungen kombinierbar sind und wann eine Analogabrechnung infrage kommt.
Unser GOÄ-Praxisleitfaden Dermatologie unterstützt Sie bei der täglichen Privatabrechnung. Er zeigt typische Abrechnungskonstellationen, erläutert relevante Gebührenpositionen und gibt praktische Hinweise zu Dokumentation, Analogziffern und Ausschlüssen. Er enthält außerdem konkrete Fallbeispiele, strukturierte Fachinfos und Formulierungshilfen, um privatärztliche Leistungen klar, korrekt und nachvollziehbar abzurechnen – auf Basis der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Damit erhalten Sie eine kompakte Orientierung für die Privatabrechnung in der Dermatologie – entwickelt von den Abrechnungsexpertinnen und -experten der dgpar.
Bei der Abrechnung dermatologischer Leistungen nach GOÄ kommt es nicht allein auf die Auswahl einer einzelnen Gebührenziffer an. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus erbrachter Leistung, korrektem Gebührenansatz, möglichen Ausschlüssen, Analogbewertungen und einer vollständigen Dokumentation.
Gerade bei häufigen dermatologischen Leistungen entstehen deshalb immer wieder Fragen:
Wie wird eine Dermatoskopie nach GOÄ abgerechnet? Welche GOÄ-Ziffer gilt bei der Entfernung einer Hautläsion oder Warze? Wann kann eine Leistung analog berechnet werden? Und welche Ziffern dürfen miteinander kombiniert werden?
Der Praxisleitfaden greift typische Situationen aus dem dermatologischen Praxisalltag auf und zeigt anhand konkreter Beispiele, worauf bei der GOÄ-Abrechnung für Hautärzte zu achten ist.
Je nach Behandlung können in der dermatologischen Privatabrechnung unterschiedliche Gebührenpositionen relevant sein. Gesucht werden beispielsweise häufig Informationen zu GOÄ 209, GOÄ 566 bzw. GOÄ 566 analog, GOÄ 755, GOÄ 2065 oder GOÄ 2404 in der Dermatologie.
Welche Ziffer tatsächlich angesetzt werden kann, hängt jedoch immer von der konkret erbrachten ärztlichen Leistung und den jeweiligen Abrechnungsbestimmungen ab. Der GOÄ-Praxisleitfaden hilft dabei, typische Konstellationen schneller einzuordnen und mögliche Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Auch die Dermatoskopie nach GOÄ gehört zu den häufig gesuchten Abrechnungsthemen in der Dermatologie. Bei der Abrechnung ist entscheidend, welche Untersuchung konkret durchgeführt wurde und welche weiteren Leistungen im Behandlungsfall erbracht wurden.
Der dgpar Praxisleitfaden zeigt typische Fallkonstellationen aus der dermatologischen Praxis und unterstützt dabei, Untersuchungs- und Behandlungsleistungen nachvollziehbar zu dokumentieren und korrekt abzurechnen.
Bei Beratungen ab 10 Minuten ohne gleichzeitige Sonderleistungen ist Ziffer 3 GOÄ abrechnungsfähig. Alternativ kann Ziffer 1 GOÄ mit erhöhter Faktorbegründung verwendet werden – z. B. bei aufwendiger Befundbesprechung.
Der Leitfaden gibt klare Analogempfehlungen – z. B. Lasertherapie bei aktinischen Präkanzerosen oder Teleangiektasien gemäß den BÄK-Beschlüssen (z. B. analog 2440, 2885 oder 2886 GOÄ – je nach Flächenangabe).
Welche GOÄ-Ziffer in der Dermatologie angesetzt werden kann, hängt von der konkret erbrachten Leistung ab. Je nach Behandlung können unter anderem Beratungs-, Untersuchungs-, diagnostische und operative Leistungen relevant sein.
Häufig gesucht werden beispielsweise GOÄ 209, GOÄ 566, GOÄ 755, GOÄ 2065 und GOÄ 2404. Der Praxisleitfaden zeigt typische dermatologische Abrechnungskonstellationen und hilft bei der Einordnung einzelner Leistungen.
Beispiel: Bei Nekrosenabtragung können Ziffern wie 491, 2006, 2065, 442 und 204 GOÄ kombiniert werden. Der Leitfaden zeigt typische Kombinationen und dokumentationspflichtige Voraussetzungen.
Zeitintensive Aufklärung, Behandlung multipler Läsionen, Untersuchung bei Berührungs- oder Schamgrenzen, schwierige Lagerung oder psychische Begleiterkrankungen – der Leitfaden listet praxisnahe Szenarien auf.
Eine nachvollziehbare Dokumentation ist eine wichtige Grundlage für die korrekte GOÄ-Abrechnung beim Hautarzt. Insbesondere bei erhöhten Steigerungsfaktoren, besonderen Behandlungsumständen oder Analogabrechnungen sollte die erbrachte Leistung nachvollziehbar dokumentiert und gegebenenfalls begründet werden.
Fehler entstehen z. B. bei nicht abgerechneten Sachkosten, fehlerhafter Kombination von Ziffern oder unklarer Begründung bei Analogpositionen. Im Leitfaden finden Sie konkrete Beispiele und Hinweise zur korrekten Dokumentation.
Auch für Hautärztinnen und Hautärzte ist die geplante GOÄneu von großer Bedeutung. Mit einer Reform können sich Bewertungen, Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsmöglichkeiten dermatologischer Leistungen verändern.
Bis zum Inkrafttreten einer neuen Gebührenordnung erfolgt die Privatabrechnung weiterhin auf Grundlage der geltenden GOÄ. Für dermatologische Praxen bleibt es deshalb wichtig, die aktuelle Gebührenordnung sicher anzuwenden und gleichzeitig die Entwicklungen rund um die neue GOÄ für die Dermatologie im Blick zu behalten.
Ja. Wir stellen Ihnen unseren GOÄ-Praxisleitfaden Dermatologie kostenlos als PDF zur Verfügung und bitten dafür um einige wenige Angaben. So können wir Ihnen zusätzlich relevante Fachinformationen rund um GOÄ, Privatabrechnung und aktuelle Entwicklungen der Gebührenordnung für Ärzte zur Verfügung stellen.
Sie erhalten ausschließlich Informationen, die für Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams relevant sind.
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