Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben ihre Abrechnungsempfehlung für die aufwendigen Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Ziffer a245 GOÄ) bis zum 31.12.2021 verlängert.
Weiterhin gilt hier der unmittelbare Arzt-Patient-Kontakt als Grundlage der Abrechnung.
Der Faktor 1,0 bleibt unverändert.
Die ausführlichen Empfehlungen der BÄK finden Sie hier.
Die dgpar Leistungspakete sind modular aufgebaut, um Ihnen genau den individuellen Abrechnungskomfort zu bieten, der zu Ihren Anforderungen passt.
Das Leistungspaket 1 -Honorarmanagement- ist Bestandteil aller drei Leistungspakete und kann durch zusätzliche Leistungen erweitert werden.
Hier geht’s zu weiteren Leistungen unseres Portfolios:
Leistungspaket 2: Honorarmanagement mit Vorfinanzierung (unechtes Factoring)
Leistungspaket 3: Honorarmanagement mit Vorfinanzierung und Ausfallschutz (echtes Factoring)
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