Wussten Sie schon?
Endlich gibt es eine Einigung, die die Abrechnung der IMRT-Bestrahlung vereinfacht!
Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. hat nun im Beisein der Bundesärztekammer erklärt, dass die Abrechnung der Analog-Ziffer 5855 GOÄ einmal je Bestrahlungssitzung mit einem einheitlichen Steigerungsfaktor von 1,3 (bis zur 30. Bestrahlung) sachgerecht sei und von seinen Verbänden nicht mehr beanstandet würde. Ab der 31. Bestrahlung ändere sich der Faktor auf 1,35.
Diese Einigung wurde sicherlich durch das Urteil des OLG Celle mit Beschluss vom 15.07.2019 (Az. 8 U 83/19) erzielt, welches die Abrechnung einer IMRT-Bestrahlung durch Ansetzen einer Analogie nach §6 Abs. 2 GOÄ für korrekt erachtete.
Die konkrete Rechtsprechung finden Sie hier.
Mit unserem dgpar-Newsletter bleiben Sie immer aktuell informiert.
oder Sie folgen uns auf LinkedIN. Wir freuen uns über neue Follower
.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen