Die GOÄ-Ziffern 6 und 7 werden häufig durch die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 ersetzt – obwohl der tatsächliche Aufwand deutlich höher war.
Abgrenzung
-
GOÄ-Ziffer 6
Vollständige Untersuchung eines Organsystems, z. B.:-
Augen
-
HNO
-
Mund-Kiefer-System
-
Nieren
-
Gefäße
-
-
GOÄ-Ziffer 7
Im „großen Fach“, z. B.:-
Innere Medizin
-
Allgemeinmedizin
-
Orthopädie
(Haut, Bewegungsapparat, Brust- und Bauchorgane, weibliche Genitalien)
-
Voraussetzung ist jeweils die vollständige Untersuchung eines Organsystems gemäß Leistungslegende.
Typische Abrechnungsfehler
-
Ansatz der GOÄ-Ziffer 5 aus Routine
Obwohl ein Organsystem vollständig untersucht wurde, wird lediglich die symptombezogene Untersuchung berechnet. -
Kein Ausgleich bei mehreren Organsystemen
Werden mehrere unterschiedliche Organsysteme vollständig untersucht (z. B. Herz-Lunge und Bauchorgane), wird der erhöhte Aufwand häufig nicht berücksichtigt – obwohl eine Faktorsteigerung mit Begründung möglich wäre. -
Unterlassene Berechnung der GOÄ-Ziffer 800
Die neurologische Untersuchung wird nicht zusätzlich angesetzt, obwohl mindestens drei neurologische Untersuchungsbereiche untersucht wurden.
Hinweis
Eine saubere, strukturierte Dokumentation ist der Schlüssel zur korrekten Abrechnung.