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Die neue GOÄ im Überblick
Ist Ihre Praxis vorbereitet?

Die neue GOÄ: Was sich ändert. Was bleibt. Was jetzt zählt.

Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll nun umgesetzt werden und kommt wahrscheinlich in 2028. Nach über 40 Jahren wird damit die Abrechnung privatärztlicher Leistungen grundlegend modernisiert. Über einen Zeitraum von 3 Jahren soll das Arzthonorar im Durchschnitt um 13,2% steigen. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Praxis? Dieser Leitfaden gibt Ihnen alle wichtigen Antworten.

Wo stehen wir im Prozess?

Der 129. Deutsche Ärztetag im Mai 2025 hat mit großer Mehrheit für die Einführung der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) gestimmt. Mit 212 Ja- zu nur 19 Nein-Stimmen wurde der Weg frei gemacht für ein umfassend überarbeitetes System, das erstmals seit über 40 Jahren eine echte Modernisierung bringt. Der gemeinsame Entwurf von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe geht nun an die Bundesgesundheitsministerin – mit dem Ziel, die GOÄneu zeitnah in Kraft zu setzen. Mehr dazu finden Sie hier.

Warum eine neue GOÄ notwendig ist?

Die bisher gültige GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1982. Medizinischer Fortschritt, Digitalisierung und gestiegene Praxisbetriebskosten wurden darin bislang kaum oder nur in Form von Analogziffern abgebildet. Das hat nicht nur zu Rechtsunsicherheit geführt, sondern auch zu wirtschaftlichen Nachteilen in der Privatliquidation.

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„Die veraltete GOÄ kann ihre Funktion nicht mehr erfüllen. Es ist Zeit, den Stillstand zu beenden.“
Dr. Klaus Reinhardt
Präsident der Bundesärztekammer

GOÄ alt vs. GOÄneu – die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

GOÄ alt GOÄneu (2025)
Ursprünglich von 1982, letzte Teilnovelle 1996 Voraussichtliches Inkrafttreten 01.01.2028
Zahlreiche Leistungen nur über Analogziffern abrechenbar Analogien sind gemäß Entwurf nur noch als Ausnahme für hochinnovative Methoden erlaubt. Komplettüberarbeitung mit über 5.500 Ziffern, eigene Ziffern für moderne Leistungen (z. B. Telemedizin, ePA, DiGA)
Starre Steigerungssätze mit Regelhöchstsatz (z. B. 2,3-fach) Keine Steigerungssätze mehr – Leistung wird über Zuschläge differenziert abgebildet (Festpreise)
Gesprächsleistungen oft nachrangig bewertet Stärkung der sprechenden Medizin durch zeitlich gestaffelte Ziffern
Technische Leistungen häufig bevorzugt Technische Leistungen tendenziell abgewertet, Zuwendung wird stärker honoriert
Keine regelmäßige Anpassung an medizinische Entwicklungen Geplante kontinuierliche Weiterentwicklung durch gemeinsame Kommission (GeKo)

 

 

Was es zudem zu beachten gilt:

– Strengere Dokumentationspflichten

Diese Angaben sind künftig auf jeder Rechnung Pflicht:

✅ ICD-10-Code oder Volltextdiagnose
✅ OPS-Code (bei Prozeduren)
✅ Geburtsdatum des Patienten
✅ Datum der Leistungserbringung
✅ Bei Zuschlägen: Organ, Dauer, Uhrzeit (wenn gefordert)
✅ Kennzeichnung: V (Verlangen), F (Früherkennung), A (Analog)
✅ Bei BMI >40: Größe, Gewicht, BMI
✅ Sachkostennachweis ab 100 € (bisher 25,56 €)
✅ Maschinenlesbares Format

Kontextfaktoren wie Dauer einer Untersuchung, Alter des Patienten, Erschwernisfaktoren oder medizinische Begründungen müssen künftig verpflichtend dokumentiert werden.

– Neue Pflichtangaben in Honorarvereinbarungen

– Zielleistungen werden durch Komplexe stark vereinfacht

– Sachkostennachweise erst ab ab 100 Euro (bisher 25,56 Euro)

Was die GOÄneu bringen soll – mit Blick auf die unterschiedlichen Fachgruppen

Die GOÄneu verfolgt das Ziel, ärztliche Leistungen moderner, differenzierter und rechtssicherer abzubilden. Sie soll die sprechende Medizin aufwerten, die Digitalisierung stärker einbeziehen und den tatsächlichen Aufwand bei der Behandlung besser berücksichtigen – so das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe.

Wie sich diese Zielsetzung konkret auf einzelne Fachrichtungen auswirkt, wird derzeit intensiv diskutiert. Während einige Fachgruppen deutliche Verbesserungen erwarten, äußern andere – darunter auch Fachrichtungen mit einem hohen Anteil technischer Leistungen – Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen.

Die dgpar wird die Entwicklung weiterhin genau beobachten und ihre Kunden bei der Umsetzung der neuen Vorgaben bestmöglich begleiten.

Ebook

Alles was Sie zum Thema Privatärztliche Abrechnung nach GOÄ wissen müssen

Unser kostenloses Dokument steht für Sie zum Download bereit:

Ja, Ich will das Grundlagendokument "Privatärztliche Abrechnung nach GOÄ" jetzt
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Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

* Pflichtangaben

Was bedeutet das für das Einkommen eines Arztes?

Laut Prognose der Bundesärztekammer wird das Ausgabevolumen der PKV in den ersten drei Jahren um +13,2 % steigen – das entspricht rund 1,9 Milliarden Euro zusätzlich für ärztliche Leistungen.

„Diese Prognose basiert auf einer hochwertigen Folgenabschätzung und bringt für die Breite der Ärzteschaft eine bessere Vergütung.“

Bundesärztekammer

Trotzdem gilt: Die Effekte variieren je nach Fachgruppe. Während sprechende Disziplinen profitieren, äußern Fachärzt:innen mit hohem Anteil technischer Leistungen teils Bedenken.

Gibt es eine Budgetierung?

Nein. Die neue GOÄ ist nicht budgetiert. Jede rechtskonform erstellte Rechnung auf Basis der neuen GOÄ muss bezahlt werden. Das war ein zentraler Verhandlungserfolg der Ärzteschaft. Mehr Informationen dazu, finden Sie hier.

Was passiert als Nächstes?

Die neue GOÄ wird kommen – die Frage ist nur wann. Wer heute vorbereitet ist, profitiert morgen.

Die dgpar GmbH steht Ihnen als erfahrene Abrechnungspartnerin zur Seite:

  • mit individueller Beratung zu Ihrem Leistungsportfolio,
  • mit fundierter Begleitung der GOÄ-Umstellung,
  • und mit Tools zur wirtschaftlich optimalen Honorarabrechnung.

Wir behalten für Sie den Überblick und beraten Sie gerne zur optimalen Abrechnung Ihres individuellen Therapieangebotes. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit unseren GOÄ-Experten.

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Das Team der dgpar ist für Sie da und beantwortet kostenlos Ihre Fragen rund um die privatärztliche Abrechnung nach GOÄ. Wir achten auf Gebührenkonformität, Optimierungspotenziale und bieten Ihnen eine proaktive Beratung rund um die GOÄ für Ihren Fachbereich bzw. Ihre Therapieform an. Buchen Sie direkt hier einen Termin in unserer kostenlosen Live GOÄ-Sprechstunde! Jetzt Termin buchen
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