GOÄ-konforme Abrechnung der Ernährungsberatung: So gelingt’s rechtssicher und wirtschaftlich

Ernährungsmedizin ist längst in der ärztlichen Versorgung angekommen – sei es zur Prävention, im Umgang mit chronischen Erkrankungen oder zur Therapiebegleitung. Doch wie lässt sich die Ernährungsberatung korrekt und wirtschaftlich nach GOÄ abrechnen?

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Welche GOÄ-Ziffern in Frage kommen
  • Worauf Sie bei der Dokumentation achten müssen
  • Welche Leistungen delegierbar sind – und welche nicht
  • Warum auch IGeL-Leistungen korrekt vorbereitet sein müssen

 

GOÄ oder IGeL? Das hängt vom Versicherungsstatus ab

Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung von Ernährungsberatung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Voraussetzung: eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn. Privatversicherte erhalten eine reguläre GOÄ-Rechnung – ohne zusätzliche Vereinbarung.

Diese GOÄ-Ziffern sind bei Ernährungsberatung relevant

GOÄ Ziffer 1

Beratung bis 10 Minuten, auch telefonisch

2,3-fach = 10,72 €

  • Häufig im Erstkontakt relevant

GOÄ Ziffer 33 (analog)

Strukturierte Schulung einer Einzelperson (Ernährungsberatung)

 2,3-fach = 40,22 €

  • Nur persönlich vom Arzt durchzuführen – nicht delegierbar
  • Mindestdauer: 20 Minuten
  • Nur 3-mal pro Jahr abrechenbar
  • Nur mit Fragebögen und Evaluation

GOÄ Ziffer 15 (analog)

Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer oder sozialer Maßnahmen

 2,3-fach = 40,22 €

  • 1x jährlich
  • Kann delegiert werden – z. B. an qualifiziertes nicht-ärztliches Fachpersonal

GOÄ Ziffer 20

Gruppenberatung (4–12 Teilnehmer) bei chronischen Erkrankungen

2,3-fach = 16,09 € je Teilnehmer

  • Dauer: mindestens 50 Minuten
  • Delegierbar, z. B. an Ökotropholog*innen mit Schulungserfahrung

GOÄ Ziffer 76

Erstellung/Aktualisierung eines Diät- oder Behandlungsplans

2,3-fach = 9,38 €

  • Auch mehrfach im Verlauf möglich
  • ggf. Porto und Versandkosten zusätzlich

Körperfettmessung (als IGeL bei GKV)

Wenn im direkten Zusammenhang mit der Ernährungsberatung, können auch folgende Leistungen als IGeL angeboten und nach GOÄ berechnet werden:

  • GOÄ Ziffer 831 (analog) – Körperfettmessung per Waagensystem → 10,72 €
  • GOÄ Ziffer 832 (analog) – Körperfettmessung mit Elektroden → 21,18 €
  • GOÄ Ziffer 634 (analog) – Infrarot-Spektrometrie → 16,09 €

 Hinweis: Auch bei GKV-Patient*innen sind diese Leistungen nach GOÄ abrechenbarsofern vorab schriftlich vereinbart – sie gelten dann als IGeL-Leistungen.

Wichtig für eine sichere Abrechnung

Dokumentation

„Nur was dokumentiert ist, darf abgerechnet werden.“ Halten Sie insbesondere bei Ziffer 33 und bei Analogziffern die Inhalte, Dauer und Evaluation schriftlich fest.

Delegation nur bei erlaubten Leistungen

Nur Ziffer 15, 20 und 76 sowie die Körperfettmessungen dürfen delegiert werden. Ziffer 33 ist höchstpersönlich vom Arzt durchzuführen.

Faktorsteigerungen richtig nutzen

Bei erhöhtem Zeitaufwand, Sprachbarrieren, psychischen Belastungen oder schwieriger Durchführung darf laut §5 Abs. 2 GOÄ der Steigerungsfaktor angepasst werden – mit nachvollziehbarer Begründung.

Analogziffern korrekt anwenden

Nicht im Gebührenverzeichnis enthaltene Leistungen dürfen als „analog“ abgerechnet werden – bei ähnlichem Aufwand, Inhalt und Kostenstruktur.

 

Fazit: Richtig abgerechnet, lohnt sich Ernährungsberatung auch wirtschaftlich

Die richtige Anwendung der GOÄ-Ziffern bringt nicht nur Honorartransparenz, sondern schützt auch vor rechtlichen Risiken. Wer sich mit den Details auskennt, kann Ernährungsberatung als festen Bestandteil der Praxis etablieren – auch für GKV-Patient*innen über IGeL-Vereinbarungen.

Häufige Abrechnungsfehler bitte vermeiden

❌ Leistungen ohne Dokumentation
❌ Falscher oder fehlender Steigerungsfaktor
❌ Delegation nicht delegierbarer Leistungen (z. B. GOÄ Ziffer 33)
❌ Überschreiten der Abrechnungsfrequenz bei Ziffer 33

 

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* Pflichtangaben

Übersicht: GOÄ-Ziffern in der Ernährungsberatung

GOÄ-Ziffer
Leistung
Honorar (2,3-fach) Delegierbar?
Besonderheiten
1 Beratung bis 10 Min (auch telefonisch) 10,72 € Nicht mehrfach neben Sonderleistungen abrechenbar
5 Symptombezogene Untersuchung 10,72 € Nur einmal neben Sonderleistungen
15 (analog) Einleitung/Koordination flankierender Maßnahmen 40,22 € 1x jährlich, z. B. Einbindung Diätassistenz
20 Gruppenberatung (4–12 Personen) 16,09 € / Person Mindestdauer 50 Min
33 (analog) Strukturierte Einzelberatung (z. B. Ernährungsberatung) 40,22 € Nur ärztlich, mind. 20 Min, max. 3x/Jahr, mit Fragebögen & Evaluation
76 Diät-/Behandlungsplan erstellen / aktualisieren 9,38 € Porto/Versand ggf. zusätzlich abrechenbar
831–834 (analog) Körperfettmessung (Waage, Elektroden, Infrarot) 10,72 € – 21,18 € Bei GKV als IGeL mit schriftlicher Vereinbarung vorab

 

Hinweis:
Leistungen wie die Körperfettmessung gelten bei gesetzlich Versicherten als IGeL, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ernährungsberatung stehen. In diesem Fall: schriftliche Vereinbarung nicht vergessen!

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