Ein Beitrag für Ärzte, die bei der privatärztlichen Abrechnung auf Sicherheit, Effizienz und GOÄ-Kompetenz setzen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind längst keine Spielerei mehr.
Spätestens mit der überarbeiteten DiGA-Verordnung, die am 1. Februar 2026 in Kraft getreten ist, sind sie fester Bestandteil einer strukturiert regulierten, evidenzbasierten Patientenversorgung.
Für Sie als Ärztin oder Arzt bedeutet das zweierlei:
Und genau hier wird es spannend:
👉 Wie lassen sich DiGA-Leistungen korrekt nach GOÄ abrechnen?
Und am Ende: Wie wir von der dgpar Sie dabei entlasten – von der Zifferndokumentation bis zur rechtssicheren Abrechnung.
DiGA sind medizinisch zertifizierte Apps oder Webanwendungen, die zur:
eingesetzt werden dürfen.
Sie gelten als Medizinprodukte und müssen im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein.
Patientinnen und Patienten erhalten sie als „App auf Rezept“. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Doch unabhängig davon, stellt sich für privatärztliche Leistungen die entscheidende Frage:
Wie honorieren Sie Ihren Mehraufwand rechtssicher und angemessen?
Die neue DiGA-Verordnung bringt vor allem drei relevante Aspekte für Ihren Praxisalltag:
1️⃣ Verpflichtende anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM)
Hersteller müssen nun quartalsweise Daten melden zu:
Das bedeutet: mehr Evidenz, mehr Transparenz – aber auch mehr ärztliche Einbindung.
2️⃣ Deutlich strengere Datenschutzanforderungen
Seit 1. Januar 2025 ist ein formelles Datensicherheitszertifikat verpflichtend.
Für Sie heißt das:
3️⃣ DiGA verlassen die Pilotphase
2026 markiert den Übergang in eine standardisierte Versorgung.
Digitale Therapie ist kein Experiment mehr – sondern Teil moderner Medizin.
Die GOÄ enthält bislang keine explizite DiGA-Ziffer.
Daher erfolgt die Abrechnung analog.
✅ GOÄ 76 analog
Für die Verordnung und jeweils für die Auswertung einer DiGA
✅ GOÄ 804 analog
Für die Einbindung einer DiGA bei psychologischer Fragestellung (hierbei muss eine F-Diagnose vorhanden sein)
Wichtig:
Die analoge Bewertung muss medizinisch nachvollziehbar, inhaltlich gleichwertig und sauber dokumentiert sein.
Trägt Ihr Patient einen Fitnesstracker oder ein anderes medizinisches Wearable?
Dann dürfen Sie ihn aktiv darauf ansprechen und die dort erhobenen Werte in die Diagnostik einzubeziehen.
Digitale Verlaufsdaten können:
Und auch hier gilt:
Eine strukturierte Auswertung ist abrechnungsrelevant, wenn sie medizinisch indiziert und dokumentiert ist.
In unserer Arbeit mit über 1.000 Praxen sehen wir immer wieder:
Das Ergebnis:
👉 Wertschöpfung bleibt liegen.
👉 Digitaler Mehraufwand wird nicht honoriert.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
„Wie rechne ich das ab?“
Sondern:
„Wie integriere ich die digitale Anwendungen strukturiert und medizinisch sinnvoll bei meinen Therapien und berücksichtige ich die Leistungsstrukturen?“
Wer die Abrechnung von DiGA jetzt methodisch sauber aufsetzt, profitiert mehrfach:
Höhere Verordnungsqualität: Klare Prozesse führen zu einer gezielteren Patientenansprache.
Maximale Dokumentationssicherheit: Ein sauberes System schützt vor Rückfragen der Versicherungen.
Strategische Datennutzung: Digitale Anwendungen liefern wertvolle Einblicke in den Therapieverlauf.
Wirtschaftliche Stabilität: Korrekt abgebildete Leistungen sichern Ihr Honorar nachhaltig.

DiGA bringen neue Möglichkeiten für die Patientenversorgung, aber auch neue Anforderungen an die Abrechnung. Wer die analoge Bewertung nach GOÄ strukturiert umsetzt und dokumentiert, stellt sicher, dass der digitale Mehraufwand auch honoriert wird. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Kerstin Schneider
GOÄ Spezialistin | dgpar GmbH
Wir lassen Sie bei der komplexen Analogbewertung digitaler Leistungen nicht allein. Im Rahmen unserer GOÄ-Analyse betrachten wir:
Ihr individuelles Therapieportfolio,
die eingesetzten digitalen Anwendungen,
Ihre aktuelle Dokumentationsstruktur und
Ihr bestehendes GOÄ-Fundament.
Daraus entwickeln wir für Sie ein rechtssicheres Analogkonzept, das den Anforderungen moderner Medizin gerecht wird. Unsere Vision ist es, mehr Raum für Ihre Medizin zu schaffen. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was zählt: Innovation, Therapie und Ihre Patienten. Ihre Abrechnung sollte lediglich das widerspiegeln, was Sie tatsächlich leisten.
Möchten Sie prüfen, wie DiGA-Leistungen in Ihrer Praxis korrekt, rechtssicher und wirtschaftlich abgebildet werden können? Gehen Sie den ersten Schritt in Richtung digitaler Souveränität. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass digitale Medizin in Ihrer Praxis nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich tragfähig ist. 👇🏼
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