Abrechnungen neurologischer und körperlicher Untersuchungen nach GOÄ Ziffer 5 bis 8 und 800

Die Frage nach der korrekten und vollständigen Abrechnung diverser Leistungen stellt sich vielen Ärzten. Ein besonderer Fall liegt vor, wenn in einer Untersuchung der Patient oder die Patientin sowohl eine neurologische als auch eine körperliche Untersuchung erhält und beides gemäß der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ richtig abzurechnen ist. Was bei dieser Konstellation zu beachten ist, das möchten wir hier näher betrachten.

Die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ bietet zur Abrechnung neurologischer und körperlicher Untersuchungen folgende Ziffern an:

Ziffern 5, 6, 7, 8 der GOÄZiffer 5: Symptombezogene Untersuchung

Ziffer 6: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems (Augen, HNO-Bereich, Mund-Kiefer, Nieren und ableitenden Harnwege, Gefäßstatus)

Ziffer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems (Hautorgan, Stütz- und Bewegungsorgane, Brustorgane, Bauchorgane, weiblicher Genitaltrakt)

Ziffer 8: Ganzkörperstatus (nicht neben den Ziffern 5, 6, 7 und 800 GOÄ abrechenbar, entfällt daher)

 

Ziffer 800 der GOÄ

Ziffer 800: Eingehende neurologische Untersuchung

 

So werden Untersuchungen mit körperlichen und neurologischen Komponenten korrekt nach GOÄ abgerechnet

Festzustellen ist, dass die Ziffer 5 allein als „symptombezogene Untersuchung“ festgesetzt wurde. Hingehen sind die Ziffern 6 und 7 als „vollständige Untersu­chung“ definiert.

Die Ziffern 6 und 7 unterscheiden sich in der Bezeichnung der Organsysteme und regeln zudem eindeutig, welche Art der Untersuchung durchgeführt worden sein muss, um diese abzurechnen.

Bei einer gleichzeitig durchgeführten neurologischen Untersuchung von mindes­tens drei Teilbereichen kommt nun die Ziffer 800 (Eingehende neurologische Un­tersuchung) der GOÄ zum Tragen. Die Ziffern 5 bis 7 der GOÄ sind nicht als Aus­schluss aufgeführt, wonach die Kombination dieser Ziffern mit der Ziffer 800 GOÄ möglich ist, wenn sich die Leistungsbereiche nicht überschneiden.

Hingegen schließt die Ziffer 800 GOÄ die zusätzliche Abrechnung der Ziffer 8 ex­plizit aus, da die Ziffer 8 GOÄ eine neurologische Untersuchung beinhaltet.

Die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 800 GOÄ neben den Ziffern 5, 6 und 7 GOÄ wird allerdings oft seitens der Kostenträger beanstandet. Eine vollständige neurologische Untersuchung bedeutet, dass Reflexe, Vegetativum, Motorik, Sen­sibilität, Koordination, extrapyramidales System, Hirnnerven und hirnversorgende Gefäße untersucht werden.

Für den Ansatz der Ziffer 800 wird allerdings eine eingehende und nicht die vollstän­dige Untersuchung verlangt. Daher müssen nicht alle genannten Teilbereiche un­tersucht werden, wenn dafür Ziffer 800 berechnet werden soll. Wurden im aktuel­len Fall mindestens drei der obigen Teilbereiche untersucht, kann die eingehende neurologische Untersuchung berechnet werden.

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Der dgpar – Praxis-Protipp dazu:

  • Geben Sie in Ihrer Rechnung hinter der Ziffer 800 GOÄ einen Passus an, in dem Sie die neurologisch untersuchten Teilbereiche (mindestens 3) benen­nen und darauf verweisen, dass die Ziffer 800 GPÄ eine eingehende, nicht eine vollständige Untersuchung abbildet. So ersparen Sie sich etwaige Nach­fragen der Kostenträger und damit wertvolle Zeit für Ihre Praxis.
  • Die Ziffern 5 bis 8 GOÄ und auch die Ziffer 800 GOÄ sind mit einem über dem 2,3-fachen Satz abrechenbar, wenn in der Abrechnung die Besonder­heiten aufgeführt und begründet sind.

Fazit zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach GOÄ: Gewusst wie!

Die korrekte Privatliquidation, die die GOÄ adäquat auslegt, ist ein komplexes Feld, das viel Know-How und praktische Erfahrung erfordert. Gerade zu Beginn der niedergelassenen Tätigkeit gibt es viele offene Fragen, deren Klärung Zeit und Sorgfalt beansprucht.

Um hier kein Potenzial zu verschenken, ist das Outsourcing der Privatliquidation an eine professionelle Abrechnungsstelle wie die dgpar GmbH, die über langjährig aufgebautes Fachwissen in den verschiedensten medizinischen Fachrichtungen verfügt, eine große Hilfe.

Mit einem effizienten und professionellen Honorarmanagement können Sie nicht nur wertvolle Zeit und Ressource sparen, sondern auch Ihre Liquidität steigern, da Rechnungen schnell und beanstandungsfrei gestellt werden und die eigene Kommunikation mit den Kostenträgern entfällt. In der Regel werden Abrechnungen einer privatärztlichen Abrechnungsstelle von Patienten auch schneller beglichen.

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