Ein Kredit von der Bank ist oft alternativlos, da Privatpersonen selten genügend Mittel zur Verfügung stellen können. Wichtig sind Verhandlungen über Zinssätze und Laufzeiten. Eine verzinsliche Finanzierung über 10 bis 15 Jahre ist hierbei ideal, gepaart mit einem Dispokredit für kurzfristige Verbindlichkeiten.
Banken arbeiten häufig mit standardisierten Verträgen, die kaum verhandelt werden können. Dennoch sollte der Existenzgründer sich über seine Rechte informieren.
Ein wesentlicher Schritt vor Vertragsabschluss ist die juristische Prüfung des Vertrags. Ein Anwalt kann aufzeigen, in welchen Details die Bank von gesetzlichen Vorgaben abweicht. Vertragsabschlüsse sollten immer schriftlich erfolgen, besonders bei Verbraucherdarlehen nach § 491 BGB. Existenzgründer, die noch nicht selbstständig tätig waren, werden als Verbraucher angesehen, weshalb hier immer die Schriftform gilt.
Besondere Aufmerksamkeit sollten Gründer den geforderten Sicherheiten schenken. Banken verlangen häufig Bürgschaften, manchmal auch von Ehepartnern, oder sie fordern Sicherheiten wie die Praxisausstattung und Forderungsabtretungen. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten könnten diese Sicherheiten verwertet und so existenzbedrohend werden.
Kündigungsregelungen sind im Darlehensvertrag detailliert festgelegt. Laut § 488 und § 489 BGB kann der Kredit unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei variabler Verzinsung oder langfristiger Laufzeit, gekündigt werden. Der Zahnarzt sollte sich bewusst sein, dass Darlehen mit variablen Zinssätzen flexibler gekündigt werden können als solche mit fester Zinsbindung.
Eine Praxisgründung ist mehr als ein medizinischer Neustart – sie ist ein Zusammenspiel aus Finanzierung, Organisation und langfristiger Planung. Darlehensverträge legen den finanziellen Rahmen fest, doch ebenso entscheidend ist, wie sich Zahlungsströme im laufenden Praxisbetrieb entwickeln.
Gerade in der Startphase können zeitversetzte Zahlungseingänge eine zusätzliche Belastung darstellen. Aus unserer Erfahrung in der privatärztlichen Abrechnung sehen wir bei dgpar, wie wichtig planbare Liquidität von Beginn an ist. Neben einer soliden Finanzierungsstruktur kann auch die Organisation der Privatliquidation zur Stabilität beitragen – insbesondere dann, wenn Rechnungen vorfinanziert werden und Zahlungsausfälle abgesichert sind.
Finanzierungsentscheidungen, Vertragsgestaltung und strukturierte Abrechnungsprozesse greifen ineinander. Eine vorausschauende Planung schafft hier Sicherheit und hilft, die Anfangsphase einer Praxis wirtschaftlich stabil zu gestalten.
Die dgpar übernimmt die komplette GOÄ-konforme Privatabrechnung und zahlt Ihr Honorar innerhalb kürzester Zeit vor. Für Ärztinnen und Ärzte heißt das: sofortige Liquidität, verlässliche Planung und spürbare Entlastung im Praxisalltag.
Lyck + Pätzold healthcare.recht ist eine auf das Gesundheitswesen spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf ärztliches Berufsrecht, Vertragsgestaltung und Praxisstrukturen. Die Kanzlei begleitet Ärztinnen und Ärzte, Praxen, MVZ sowie weitere Akteure im Gesundheitsmarkt bei rechtlichen Fragestellungen rund um Gründung, Übernahme, Kooperationen und Arbeitsrecht.
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