Die Gestaltung solcher Verträge wird besonders wichtig, wenn ein neuer Praxisinhaber eine bestehende Praxis übernimmt. Laut § 613a Abs. 1 BGB müssen alle Arbeitsverhältnisse übernommen werden. Praxisübernehmer sollten bestehende Verträge gründlich prüfen, um ihre Verpflichtungen zu verstehen. Denn mit der Übernahme der Praxis geht auch die Integration des eingespielten Personals einher.
Kündigungsschutzregeln erschweren oft Trennungen von Mitarbeitern, insbesondere im Kontext von Übernahmen oder langer Betriebszugehörigkeit. Solche Entscheidungen erfordern sorgfältige rechtliche Prüfungen, um gerichtliche Konfrontationen zu vermeiden. Der Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB führt dazu, dass alle Rechte und Pflichten übergehen.
Kündigungen allein wegen der Übernahme sind gemäß § 613a Abs. 4 BGB unwirksam.
Eine zentrale Maßnahme vor der Übergabe ist die schriftliche Information der Mitarbeiter gemäß § 613a Abs. 5 BGB. Diese muss den Übergangstermin, dessen Gründe, sowie die rechtlichen und sozialen Folgen abdecken, inklusive ruhender Arbeitsverhältnisse wie während der Elternzeit.
Mitarbeiter haben das Recht, innerhalb eines Monats zu widersprechen, wobei die Konsequenzen klar dargelegt werden müssen.
Ein Widerspruch bewirkt die Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses beim alten Praxisinhaber. Dieser kann darauf nur aus betriebsbedingten Gründen ordentlich kündigen. Ein vorheriger Informationsaustausch kann Konflikte und Missverständnisse verhindern.
Vertragsanpassungen sollten spezifisch und individuell erfolgen, da einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber nicht zulässig sind. Kündigungen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Übernahme erfolgen, erfordern eine gründliche Prüfung ihrer Wirksamkeit.
Arbeitsrechtliche Aspekte werden bei Praxisabgaben oft übersehen. Sorgfältig ausgearbeitete Arbeitsverträge steigern den Praxiswert bei Verkauf, während fehlerhafte Abkommen das finanzielle Risiko erhöhen. Vor der Übergabe sollte der Praxisabgeber seine Arbeitsverträge prüfen und möglicherweise neu verhandeln. Ebenso sollten Erwerber vor dem Kauf die Verträge einsehen, um zukünftige Verpflichtungen zu vermeiden.
Praxisübernahmen zeigen besonders deutlich, wie eng rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Faktoren miteinander verbunden sind. Neben arbeitsrechtlichen Fragen spielen auch stabile Prozesse im Hintergrund eine wichtige Rolle, damit ein Übergang nicht nur juristisch, sondern auch operativ gelingt.
Aus unserer Erfahrung in der privatärztlichen Abrechnung sehen wir bei dgpar, dass strukturierte Abläufe und klare Verantwortlichkeiten entscheidend dazu beitragen, Übergangsphasen ruhig und planbar zu gestalten. Interdisziplinäre Zusammenarbeit – wie mit Lyck + Pätzold healthcare.recht – hilft dabei, Praxen ganzheitlich zu begleiten.
Lyck + Pätzold healthcare.recht ist eine auf das Gesundheitswesen spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf ärztliches Berufsrecht, Vertragsgestaltung und Praxisstrukturen. Die Kanzlei begleitet Ärztinnen und Ärzte, Praxen, MVZ sowie weitere Akteure im Gesundheitsmarkt bei rechtlichen Fragestellungen rund um Gründung, Übernahme, Kooperationen und Arbeitsrecht.
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