array(24) {
  ["ID"]=>
  int(7412)
  ["id"]=>
  int(7412)
  ["title"]=>
  string(40) "Arzt am Schreibtisch mit GOÄ-Unterlagen"
  ["filename"]=>
  string(34) "headerbilder-website-dgparde-2.jpg"
  ["filesize"]=>
  int(76853)
  ["url"]=>
  string(90) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-optimized.jpg"
  ["link"]=>
  string(99) "https://www.dgpar.de/blog/goae-ziffern-haeufige-abrechnungsfehler/headerbilder-website-dgparde-2-3/"
  ["alt"]=>
  string(160) "Ein nachdenklicher Arzt sitzt an seinem Schreibtisch und blickt auf GOÄ-Abrechnungsunterlagen. Auf dem Tisch liegen zerknitterte Zettel, Dokumente und Notizen."
  ["author"]=>
  string(2) "22"
  ["description"]=>
  string(0) ""
  ["caption"]=>
  string(0) ""
  ["name"]=>
  string(32) "headerbilder-website-dgparde-2-3"
  ["status"]=>
  string(7) "inherit"
  ["uploaded_to"]=>
  int(7408)
  ["date"]=>
  string(19) "2026-01-16 07:16:30"
  ["modified"]=>
  string(19) "2026-01-16 07:16:49"
  ["menu_order"]=>
  int(0)
  ["mime_type"]=>
  string(10) "image/jpeg"
  ["type"]=>
  string(5) "image"
  ["subtype"]=>
  string(4) "jpeg"
  ["icon"]=>
  string(57) "https://www.dgpar.de/wp-includes/images/media/default.png"
  ["width"]=>
  int(1600)
  ["height"]=>
  int(686)
  ["sizes"]=>
  array(63) {
    ["thumbnail"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-150x150-optimized.jpg"
    ["thumbnail-width"]=>
    int(150)
    ["thumbnail-height"]=>
    int(150)
    ["medium"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-300x129-optimized.jpg"
    ["medium-width"]=>
    int(300)
    ["medium-height"]=>
    int(129)
    ["medium_large"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-768x329-optimized.jpg"
    ["medium_large-width"]=>
    int(768)
    ["medium_large-height"]=>
    int(329)
    ["large"]=>
    string(99) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-1024x439-optimized.jpg"
    ["large-width"]=>
    int(1024)
    ["large-height"]=>
    int(439)
    ["1536x1536"]=>
    string(99) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-1536x659-optimized.jpg"
    ["1536x1536-width"]=>
    int(1536)
    ["1536x1536-height"]=>
    int(659)
    ["2048x2048"]=>
    string(90) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-optimized.jpg"
    ["2048x2048-width"]=>
    int(1600)
    ["2048x2048-height"]=>
    int(686)
    ["img-1600-686"]=>
    string(90) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-optimized.jpg"
    ["img-1600-686-width"]=>
    int(1600)
    ["img-1600-686-height"]=>
    int(686)
    ["img-1600-594"]=>
    string(99) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-1600x594-optimized.jpg"
    ["img-1600-594-width"]=>
    int(1600)
    ["img-1600-594-height"]=>
    int(594)
    ["img-1600-600"]=>
    string(99) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-1600x600-optimized.jpg"
    ["img-1600-600-width"]=>
    int(1600)
    ["img-1600-600-height"]=>
    int(600)
    ["img-1349"]=>
    string(99) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-1349x578-optimized.jpg"
    ["img-1349-width"]=>
    int(1349)
    ["img-1349-height"]=>
    int(578)
    ["img-800-332"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-800x332-optimized.jpg"
    ["img-800-332-width"]=>
    int(800)
    ["img-800-332-height"]=>
    int(332)
    ["img-322-322"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-322x322-optimized.jpg"
    ["img-322-322-width"]=>
    int(322)
    ["img-322-322-height"]=>
    int(322)
    ["blog-892-384"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-892x384-optimized.jpg"
    ["blog-892-384-width"]=>
    int(892)
    ["blog-892-384-height"]=>
    int(384)
    ["blog-436-586"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-436x586-optimized.jpg"
    ["blog-436-586-width"]=>
    int(436)
    ["blog-436-586-height"]=>
    int(586)
    ["blog-436-182"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-436x182-optimized.jpg"
    ["blog-436-182-width"]=>
    int(436)
    ["blog-436-182-height"]=>
    int(182)
    ["contact-664-332"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-664x332-optimized.jpg"
    ["contact-664-332-width"]=>
    int(664)
    ["contact-664-332-height"]=>
    int(332)
    ["contact-165-165"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-165x165-optimized.jpg"
    ["contact-165-165-width"]=>
    int(165)
    ["contact-165-165-height"]=>
    int(165)
    ["ebook-445-345"]=>
    string(98) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-445x345-optimized.jpg"
    ["ebook-445-345-width"]=>
    int(445)
    ["ebook-445-345-height"]=>
    int(345)
    ["gform-image-choice-sm"]=>
    string(90) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-optimized.jpg"
    ["gform-image-choice-sm-width"]=>
    int(300)
    ["gform-image-choice-sm-height"]=>
    int(129)
    ["gform-image-choice-md"]=>
    string(90) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-optimized.jpg"
    ["gform-image-choice-md-width"]=>
    int(400)
    ["gform-image-choice-md-height"]=>
    int(172)
    ["gform-image-choice-lg"]=>
    string(90) "https://www.dgpar.de/wp-content/uploads/sites/5/2026/01/headerbilder-website-dgparde-2-optimized.jpg"
    ["gform-image-choice-lg-width"]=>
    int(600)
    ["gform-image-choice-lg-height"]=>
    int(257)
  }
}

5 typische GOÄ-Ziffern, die oft falsch oder gar nicht abgerechnet werden

Die GOÄ ist komplex – und sie wird im Praxisalltag oft „nebenbei“ angewendet. Trotz Erfahrung und Routine schleichen sich dadurch regelmäßig Abrechnungsfehler ein:
Leistungen werden gar nicht angesetzt, zu niedrig bewertet oder nicht vollständig ausgeschöpft.

Die Folgen sind bekannt:
Honorarkürzungen, Rückfragen der PKV – oder schlicht verlorenes Honorar, obwohl die Leistung korrekt erbracht wurde.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen 5 GOÄ-Ziffern, die besonders häufig betroffen sind, und geben konkrete Hinweise, worauf Sie in der Praxis achten sollten.

1. GOÄ-Ziffer 3 – Eingehende Beratung

Die GOÄ-Ziffer 3 wird in vielen Praxen zu vorsichtig eingesetzt – obwohl sie bei komplexeren Gesprächen regelmäßig berechtigt ist.

Typische Fehler:

  • Kein Ansatz trotz zeitintensivem Gespräch
    Die Ziffer wird bei ausführlichen Erst- oder Folgegesprächen nicht abgerechnet, obwohl das Gespräch deutlich über 10 Minuten dauert und eine umfassende Aufklärung erfolgt.

  • Keine Steigerung trotz langer Gesprächsdauer
    Auch bei Gesprächen von 20 Minuten oder mehr wird häufig nur der einfache oder ein niedriger Faktor angesetzt.

Wichtig zu wissen

  • Die GOÄ-Ziffer 3 setzt mindestens 10 Minuten Gesprächsdauer voraus.

  • Ab ca. 20 Minuten ist in der Praxis regelmäßig eine deutliche Faktorsteigerung bis zum Höchstsatz sachlich gut begründbar – vorausgesetzt, Zeit und Inhalt sind dokumentiert.

  • Die Leistung ist auch telefonisch oder außerhalb der regulären Sprechzeit abrechnungsfähig (mit entsprechender Begründung).

Achtung:
Die GOÄ-Ziffer 3 ist nicht kombinierbar mit den GOÄ-Ziffern 70 oder 75.
Alternativ kann die GOÄ-Ziffer 1 (gegebenenfalls gesteigert) zusammen mit 70 oder 75 angesetzt werden.

2. GOÄ-Ziffer 6 und 7 – Vollständige körperliche Untersuchung

Die GOÄ-Ziffern 6 und 7 werden häufig durch die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 ersetzt – obwohl der tatsächliche Aufwand deutlich höher war.

Abgrenzung

  • GOÄ-Ziffer 6
    Vollständige Untersuchung eines Organsystems, z. B.:

    • Augen

    • HNO

    • Mund-Kiefer-System

    • Nieren

    • Gefäße

  • GOÄ-Ziffer 7
    Im „großen Fach“, z. B.:

    • Innere Medizin

    • Allgemeinmedizin

    • Orthopädie
      (Haut, Bewegungsapparat, Brust- und Bauchorgane, weibliche Genitalien)

Voraussetzung ist jeweils die vollständige Untersuchung eines Organsystems gemäß Leistungslegende.

Typische Abrechnungsfehler

  • Ansatz der GOÄ-Ziffer 5 aus Routine
    Obwohl ein Organsystem vollständig untersucht wurde, wird lediglich die symptombezogene Untersuchung berechnet.

  • Kein Ausgleich bei mehreren Organsystemen
    Werden mehrere unterschiedliche Organsysteme vollständig untersucht (z. B. Herz-Lunge und Bauchorgane), wird der erhöhte Aufwand häufig nicht berücksichtigt – obwohl eine Faktorsteigerung mit Begründung möglich wäre.

  • Unterlassene Berechnung der GOÄ-Ziffer 800
    Die neurologische Untersuchung wird nicht zusätzlich angesetzt, obwohl mindestens drei neurologische Untersuchungsbereiche untersucht wurden.

Hinweis

Eine saubere, strukturierte Dokumentation ist der Schlüssel zur korrekten Abrechnung.

3. GOÄ-Ziffer 34 – Ausführliche Beratung bei chronischer oder lebensverändernder Erkrankung

Die GOÄ-Ziffer 34 ist eine der wichtigsten – und zugleich am häufigsten vergessenen – Beratungsziffern in der Privatversorgung.

Sie betrifft Patient:innen mit lebensverändernden oder chronischen Erkrankungen und ist damit funktional vergleichbar mit den EBM-Ziffern 03220 / 03221.

Typische Abrechnungsfehler

  • Die Ziffer wird gar nicht angesetzt, obwohl ein erheblicher Beratungs- und Gesprächsbedarf besteht.

  • Stattdessen wird wiederholt nur GOÄ-Ziffer 1 oder 3 verwendet – mit deutlich geringerem Honorar.

Wichtig

  • Die GOÄ-Ziffer 34 ist nicht für „jedes längere Gespräch“, sondern für klar definierte Konstellationen gedacht.

  • Liegt eine entsprechende Erkrankung vor, ist sie jedoch sehr gut begründbar und abrechnungsfähig.

Ebook

Alles was Sie zum Thema Privatärztliche Abrechnung nach GOÄ wissen müssen

Ein praxisnahes Arbeitsinstrument für Ärzte und MFA – zur sicheren Anwendung der GOÄ. Als kostenloser PDF-Download verfügbar.

Ja, ich will den Praxisleitfaden "Privatärztliche Abrechnung nach GOÄ Allgemeine Grundlagen" jetzt kostenlos downloaden!

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

* Pflichtangaben

4. GOÄ-Ziffer 2 – Ausstellung von Rezepten, Überweisungen, Wiederholungsanordnungen

Die GOÄ-Ziffer 2 wird häufig übersehen, da sie fälschlich als „kostenfrei“ wahrgenommen wird.

Typische Abrechnungsfehler

  • Kein Ansatz bei Rezepten oder Wiederholungsanordnungen, obwohl eine ärztliche Inanspruchnahme erfolgt.

  • Keine Abrechnung bei Messungen von Körperzuständen, z. B.:

    • Blutdruck

    • Temperatur
      wenn diese im Auftrag oder unter Verantwortung des Arztes erfolgen.

Gerade im hausärztlichen Alltag ist dies ein klassisches Szenario mit regelmäßig verschenkter Vergütung.

5. GOÄ-Ziffer 602 – Pulsoxymetrie

Eine kleine Ziffer mit großer Wirkung – und ein echter „Evergreen“ in der GOÄ-Abrechnung.

Typische Abrechnungsfehler

  • Die Pulsoxymetrie wird durchgeführt, aber nicht separat abgerechnet.

Besonders relevant bei:

  • EKG-Untersuchungen

  • Gesundheitsuntersuchungen

  • Akut- und Notfallsituationen

  • Infekten der Atemwege

Gerade hier ist die Ziffer häufig medizinisch indiziert und gut begründbar.

Fazit: Es geht nicht um „mehr“ – sondern um korrekt

Fehler in der GOÄ-Abrechnung entstehen selten aus böser Absicht. Meist sind es Zeitdruck, Unsicherheit oder fehlende Systematik. Die Auswirkungen spürt die Praxis jedoch unmittelbar – finanziell und organisatorisch.

Wenn Sie Ihre Abrechnung rechtssicher, vollständig und patientenorientiert gestalten möchten, ohne jede Rechnung selbst prüfen zu müssen, unterstützen wir Sie gerne.

👉Beratungstermin buchen

Wir helfen Ihnen, die GOÄ wieder klar, nachvollziehbar und wirtschaftlich sinnvoll anzuwenden.

❓ Häufige Fragen zur GOÄ-Abrechnung in der Praxis

Ein erhöhter Steigerungssatz ist möglich, wenn der Behandlungsaufwand überdurchschnittlich hoch war – z. B. durch Zeitdruck, schwierige Patientenführung oder technische Besonderheiten.
Wichtig ist eine individuelle, nachvollziehbare Begründung, die aus der Dokumentation hervorgeht.

Private Kassen können Leistungen kürzen, wenn sie unzureichend begründet sind oder nicht den GOÄ-Vorgaben entsprechen. Das ist ärgerlich – aber nicht endgültig: Mit einer nachträglichen Begründung oder Klärung lassen sich viele Fälle sauber auflösen.

Wichtig ist, überhaupt zu erkennen, wo Fehler passiert sind – und das lässt sich gut systematisch aufbauen.

Ja – das ist in vielen Praxen üblich. Aber: Die Verantwortung liegt bei der Ärztin oder dem Arzt.

Deshalb ist es wichtig, dass Abrechnung und Dokumentation regelmäßig gegengeprüft werden – besonders bei Leistungen mit erhöhtem Risiko (z. B. Ziffer 3 oder Zuschläge wie 855).

Entscheidend ist:

  • konkrete Angabe des Gesprächs-/Untersuchungsinhalts
  • Zeitpunkt und Dauer (bei Ziffer 1 oder 3)
  • Begründung bei besonderen Umständen (z. B. für Steigerung oder Zuschläge)

Knappe, sachliche Formulierungen reichen – Hauptsache, sie sind nachvollziehbar und prüfbar.

Ja – besonders bei Praxen mit hohem PKV-Anteil, vielen Einzelleistungen oder hohem Zeitdruck.

Eine regelmäßige Prüfung oder Auslagerung an Profis deckt Muster, Lücken und Risiken auf, die im Alltag oft übersehen werden. Und sie schützt nicht nur das Honorar – sondern auch die Beziehung zu Ihren Patient:innen, die Verständlichkeit und Transparenz erwarten.