Der 129. Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit für die Einführung der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) gestimmt. Mit 212 Ja- zu nur 19 Nein-Stimmen wurde der Weg frei gemacht für ein umfassend überarbeitetes System, das erstmals seit über 40 Jahren eine echte Modernisierung bringt. Der gemeinsame Entwurf von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe geht nun an die Bundesgesundheitsministerin – mit dem Ziel, die GOÄneu zeitnah in Kraft zu setzen. Mehr dazu finden Sie hier.
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer
Die bisher gültige GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1982. Medizinischer Fortschritt, Digitalisierung und gestiegene Praxisbetriebskosten wurden darin bislang kaum oder nur in Form von Analogziffern abgebildet. Das hat nicht nur zu Rechtsunsicherheit geführt, sondern auch zu wirtschaftlichen Nachteilen in der Privatliquidation.
GOÄ alt | GOÄneu (2025) |
Ursprünglich von 1982, letzte Teilnovelle 1996 | Komplettüberarbeitung mit über 5.500 Ziffern |
Zahlreiche Leistungen nur über Analogziffern abrechenbar | Eigene Ziffern für moderne Leistungen (z. B. Telemedizin, ePA, DiGA) |
Starre Steigerungssätze mit Regelhöchstsatz (z. B. 2,3-fach) | Keine Steigerungssätze mehr – Leistung wird über Zuschläge differenziert abgebildet |
Gesprächsleistungen oft nachrangig bewertet | Stärkung der sprechenden Medizin durch zeitlich gestaffelte Ziffern |
Technische Leistungen häufig bevorzugt | Technische Leistungen tendenziell abgewertet, Zuwendung wird stärker honoriert |
Keine regelmäßige Anpassung an medizinische Entwicklungen | Geplante kontinuierliche Weiterentwicklung durch gemeinsame Kommission (GeKo) |
Die GOÄneu verfolgt das Ziel, ärztliche Leistungen moderner, differenzierter und rechtssicherer abzubilden. Sie soll die sprechende Medizin aufwerten, die Digitalisierung stärker einbeziehen und den tatsächlichen Aufwand bei der Behandlung besser berücksichtigen – so das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe.
Wie sich diese Zielsetzung konkret auf einzelne Fachrichtungen auswirkt, wird derzeit intensiv diskutiert. Während einige Fachgruppen deutliche Verbesserungen erwarten, äußern andere – darunter auch Fachrichtungen mit einem hohen Anteil technischer Leistungen – Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen.
Die dgpar wird die Entwicklung weiterhin genau beobachten und ihre Kunden bei der Umsetzung der neuen Vorgaben bestmöglich begleiten.
Laut Prognose der Bundesärztekammer wird das Ausgabevolumen der PKV in den ersten drei Jahren um +13,2 % steigen – das entspricht rund 1,9 Milliarden Euro zusätzlich für ärztliche Leistungen.
Bundesärztekammer
Trotzdem gilt: Die Effekte variieren je nach Fachgruppe. Während sprechende Disziplinen profitieren, äußern Fachärzt:innen mit hohem Anteil technischer Leistungen teils Bedenken.
Nein. Die neue GOÄ ist nicht budgetiert. Jede rechtskonform erstellte Rechnung auf Basis der neuen GOÄ muss bezahlt werden129._DAET_2025_TOP_IV_G…. Das war ein zentraler Verhandlungserfolg der Ärzteschaft.
Die neue GOÄ wird kommen – die Frage ist nur wann. Wer heute vorbereitet ist, profitiert morgen.
Die dgpar GmbH steht Ihnen als erfahrene Abrechnungspartnerin zur Seite:
Wir behalten für Sie den Überblick und beraten Sie gerne zur optimalen Abrechnung Ihres individuellen Therapieangebotes. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit unseren GOÄ-Experten.
Das Team Medizin der dgpar GmbH ist für Sie da und beantwortet schnell und kostenlos Ihre Fragen rund um die privatärztliche Abrechnung nach GOÄ.