Verlängerung der Frist für die Abrechnung der Covid-19 Hygienepauschale a245 GOÄ bis zum 31.12.2021

 

Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben ihre Abrechnungsempfehlung für die aufwendigen Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Ziffer a245 GOÄ) bis zum 31.12.2021 verlängert.

Weiterhin gilt hier der unmittelbare Arzt-Patient-Kontakt als Grundlage der Abrechnung.

Der Faktor 1,0 bleibt unverändert.

Die ausführlichen Empfehlungen der BÄK finden Sie hier.

 

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