Erneute Verlängerung der Frist für die Abrechnung der Covid-19 Hygienepauschale a245 GOÄ

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Abrechnungsempfehlung für die aufwendigen Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Ziffer a245 GOÄ) nochmals bis zum 30.09.2021 verlängert.

Allerdings darf diese wie gehabt nur mit dem 1,0-fachen Faktor abgerechnet werden (6,41 EUR).

Weiterhin gilt hier der unmittelbare Arzt-Patient-Kontakt als Grundlage der Abrechnung.

 

 

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